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AK verlangt spezielle Handyverträge für Kinder

Dabei sollen Kostenobergrenzen festgelegt und monatliche Kostenlimits vertraglich vereinbart werden können.

Wien – Hohe Handyrechnungen sind für viele Jugendliche bereits die Einbahn in die Verschuldung. Kids finden im Nu die wichtigsten Funktionen bei den Handys heraus. Da bei Vertragshandys für Jugendliche meist der Schutz sehr zu wünschen übrig lässt, verlangt die AK spezielle Kinderverträge von den Betreibern.

Konkret fordert die AK: + Kostengrenzen festlegen: Monatliche Kostenlimits für Anrufe, SMS und Datentransfers bei Vertragshandys sollen kostenlos vereinbart werden. + Mehrwertdienste & Co sperren: Alle Anbieter sollen Mehrwertdienste, nicht altersgerechte Angebote und Roaming bei der Vertragsanmeldung Minderjähriger automatisch sperren. Nur auf Wunsch der Eltern sollen solche Dienste freigeschalten werden. + Mehr Elternautonomie: Eltern sollen den Zugang zu Diensten bedarfsgerecht steuern können, etwa Ankreuzen im Anmeldeformular, ob Internet, mobile Zahlung, \x{2588} gebraucht wird. + Warnung, wenn\x{2588}s was kostet: Kinder brauchen markante Hinweise, wenn sie Gratis-Portale verlassen und kostenpflichtige Datenverbindungen aufbauen. Hier fehlen meist Hinweise, wie groß die Dateien sind.

Zwei Drittel der schulpflichtigen Kinder haben laut Umfragen Handys. Die Hälfte der Kids hat das erste Handy zwischen dem siebenten und zehnten Lebensjahr bekommen. Unter den 13- bis 14-Jährigen nutzen schon rund 80 Prozent Vertragshandys. Familiäre Spielregeln fürs Fernsehen sind üblich, aber ebenso für die Nutzung des Handys nötig.

Die AK rät: + Nehmen Sie das Handy gemeinsam mit Ihrem Kind „in Betrieb“: Menü und Kostenabfrage (etwa Hotline, SMS, App) erkunden. + Legen Sie Kostenlimits und die Art der Dienste fest. + Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, den Kontostand regelmäßig abzurufen. + Lassen Sie Mehrwertdienste beim Anbieter kostenlos sperren. Legen Sie aber zumindest genaue Regeln für die Nutzung von SMS-Mehrwertdiensten wie Abos oder Handy-Chats mit Ihrem Kind fest. + Soll der Nachwuchs telefonieren können, aber noch nicht ins Internet, dann lassen Sie den Zugang netzseitig sperren oder deaktivieren Sie ihn zumindest über das Menü. + Geben Sie schon bei Vertragsabschluss an, dass das Handy von einem Kind verwendet wird. Bei manchen Anbietern greifen dann automatische Jugendschutzsperren, etwa beim mobilen Bezahlen. (OTS)