Natur

Nach Tod von Dreijähriger: Klinik untersagt Propofol bei Kindern

Eine seltene Nebenwirkung des Narkotikums könnte laut Klinik Schuld am Tod des kleinen Mädchens sein. Der Anwalt der Familie ruft die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

Innsbruck - Nach dem tragischen Tod eines dreijährigen Mädchens an der Kinderklinik hat die Ärztliche Direktion die Verwendung des Narkosemittels Propofol zur Sedierung von Kindern gänzlich untersagt. Laut Tilak habe sich im Rahmen der laufenden Untersuchungen der Verdacht erhärtet, dass eine sehr seltene Nebenwirkung von Propofol zum Tod des Kindes geführt haben könnte.

Die Nebenwirkung tritt in einem von 10.000 Fällen auf und wird Rhabdomyolyse genannt. Dabei handelt es sich um die Auflösung der quergestreiften Muskelfasern, wozu die Skelettmuskulatur, Herzmuskulatur und Zwerchfell gehören.

Im Rahmen von Operationen werde Propofol weiterhin verwendet, weil es eines der wenigen Mittel ist, die für Kinder zugelassen sind, erklärte ein Tilak-Sprecher.

Dem Anwalt der Familie, Thomas Juen gehen diese Maßnahmen nicht weit genug. Er pocht auf eine ausführliche Untersuchung. „Bei der Untersuchung sollte man sich nicht nur auf die Verabreichung des Mittels konzentrieren, sondern den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthalts genau überprüfen“, erklärte er auf Anfrage der Tiroler Tageszeitung.

Außerdem will er die Schuldfrage geklärt wissen. Juen fordert die Staatsanwaltschaft auf, ein medizinisches Gutachten einzuholen.

Das Mädchen war am 15. Oktober in das Bezirkskrankenhaus Schwaz eingeliefert worden, weil es beim Spielen Klebstoff verschluckt hatte. Von dort war das Kind aber umgehend an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden. Die Narkose sei laut Ärztlicher Leitung „ohne Probleme“ verlaufen.

Zu der Verschlechterung, die in einem Multiorganversagen des Kindes mündete, sei es schließlich rund drei Tage später gekommen. (TT.com, APA)

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