US-Todeskandidat geht nach verweigerten DNA-Tests in Berufung
Beim zuständigen Berufungsgericht im US-Staat Texas wurde beantragt, die bereits für Mittwoch geplante Hinrichtung auszusetzen, wie aus dem Gesuch der Anwälte Skinners vom Freitag hervorgeht.
Washington – Nach der Verweigerung von DNA-Tests für den in den USA zum Tode verurteilten Häftling Hank Skinner will die Verteidigung in Berufung gehen. Beim zuständigen Berufungsgericht im US-Staat Texas wurde beantragt, die bereits für Mittwoch geplante Hinrichtung auszusetzen, wie aus dem Gesuch der Anwälte Skinners vom Freitag hervorgeht, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Anwalt Robert Owen forderte, das Gericht müsse „dem Countdown bis zur Hinrichtung“ ein Ende setzen und der Berufung Skinners „alle Aufmerksamkeit schenken, die ihr gebührt“.
Ein US-Gericht hatte Skinner am Donnerstag DNA-Tests verweigert, mit denen er seine Unschuld beweisen will. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass DNA-Tests den Todeskandidaten entlasten könnten, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Ein Geschworenengericht in Texas hatte Skinner 1995 des dreifachen Mordes für schuldig befunden. Er soll am Silvestertag 1993 seine damalige Freundin und deren 20 und 22 Jahre alten Söhne in ihrem Haus getötet haben. Skinner gibt zu, zur Tatzeit im Haus gewesen zu sein, bestreitet aber bis heute die Tat. Die von ihm geforderten Gentests an Beweismitteln vom Tatort hat die texanische Justiz seit mehr als einem Jahrzehnt immer wieder abgelehnt. Unterstützt wird Skinner, der inzwischen mit der französischen Todesstrafengegnerin Sandrine Ageorges verheiratet ist, auch von der französischen Regierung. (APA/AFP)