Asyl: Aufregung um angeblich bevorstehende Ausweisung von Syrer
Der erste Antrag des Mannes sei tatsächlich abgelehnt worden. Eine Abschiebung sei laut den Behörden derzeit aber rechtlich gar nicht möglich.
Wien – Eine angeblich bevorstehende Abschiebung eines Asylwerbers aus Syrien in dessen Heimatland hat am Samstag für Aufregung gesorgt. Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtete, trotz der dramatischen Situation in Syrien würde erstmals ein Asylwerber vor der Ausweisung stehen. Im Innenministerium wies man diese Darstellung auf Anfrage der APA zurück: Es handle sich nach wie vor um ein offenes Verfahren, da der Betroffene einen Folgeantrag gestellt habe, da er neue Gründe für seinen Antrag vorgebracht habe, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Der erste Antrag des Mannes sei tatsächlich abgelehnt worden, sagte der Innenministeriums-Sprecher. Auch sei dabei geprüft worden, ob Gründe für sogenannten „subsidiären Schutz“ vorlagen, was nicht der Fall war. Subsidiärer Schutz wird laut Asylgesetz dann gewährt, wenn eine Abschiebung in den Herkunftsstaat die Gefahr von Todesstrafe oder Folter oder „eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes“ mit sich bringen würde. Mit dem negativen Bescheid sei auch zwingend, dass eine Ausweisung ausgesprochen wird, so der Sprecher.
Dies heiße aber noch lange nicht, dass eine Ausweisung dann auch tatsächlich stattfinde. Im vorliegenden Fall ist eine solche derzeit auch rechtlich gar nicht möglich, da der betroffene 31-jährige Mann am Nationalfeiertag einen Folgeantrag gestellt hatte. Damit gebe es jetzt wieder ein offenes Verfahren, wo neu entschieden wird, so der Sprecher. Es sei „absolut keine Rede von Abschiebung“, hieß es. Einen Folgeantrag kann man stellen, wenn neue Gründe für einen Asylantrag vorliegen. Diese neuen Gründe könnten im vorliegenden Fall die veränderte Lage in Syrien betreffen.
Auf die Frage, wie Abschiebungen nach Syrien generell gehandhabt werden, sagte der Sprecher, dass prinzipiell jeder Einzelfall für sich alleine geprüft werde. Gleichzeitig verwies er auf die vom Außenministerium im März ausgesprochene Reisewarnung für Syrien. Dies sei ein Aspekt, der in die Prüfung von Asylanträgen besonders hineinkomme, hieß es gegenüber der APA.
Assad ignoriert weiterhin eigene Zusagen
Unterdessen spitzt sich die Situation in Syrien weiter zu. Das Regime in Syrien denkt nicht daran, seine eigenen Zusagen einzuhalten. Trotz der Vereinbarung mit der Arabischen Liga, die Militärkampagne gegen die Protestbewegung zu beenden, gingen Truppen von Präsident Bashar al-Assad nach Angaben von Aktivisten auch am Freitagabend wieder gewaltsam gegen Demonstranten vor. Den Angaben zufolge starben an diesem Tag insgesamt mindestens 23 Menschen.
Syrische Menschenrechtler berichteten im Internet von abendlichen Protesten in mehreren Städten des Landes. Regierungstruppen und Milizen hätten dabei Demonstranten auch mit schweren Maschinengewehren angegriffen und mehrere Menschen getötet.
Die Arabische Liga hatte der syrischen Regierung zwei Wochen Zeit gegeben, um das Militär aus den Städten abzuziehen und alle Gefangenen freizulassen. Doch bisher macht das Assad-Regime keine Anstalten, die Vereinbarung umzusetzen. Das Innenministerium in Damaskus forderte stattdessen am Freitag alle Bürger auf, ihre Waffen binnen einer Woche bei der nächsten Polizeistation abzugeben. Wer sich freiwillig stelle, werde dann - sofern er niemanden getötet habe - bald wieder freigelassen, hieß es.
Ein Sprecher der Protestbewegung sagte in einem Telefoninterview der Nachrichtenagentur dpa: „Seit der Einigung mit der Arabischen Liga ist es - und das kann ich ohne Übertreibung sagen - sogar noch schlimmer geworden“. Die Vorsitzenden der „Revolutionskomitees“ hofften darauf, dass die Arabische Liga das Syrien-Dossier - wenn sich das Regime nicht an die getroffene Vereinbarung hält - demnächst den Vereinten Nationen übergeben werde. Der Sicherheitsrat könne dann ähnlich wie im Fall Libyen eine Flugverbotszone sowie ein sicheres Gebiet einrichten, in dem Deserteure Zuflucht finden könnten, fügte der Sprecher hinzu.
Opposition kämpft weiter
Die Opposition lässt sich von dem brutalen Vorgehen des Regimes nicht einschüchtern und setzt auf kreative Taktiken. Wie Aktivisten der Nachrichtenagentur dpa am Freitag in Beirut berichteten, wollen sie mit auffälligen Aktionen Assad „zeigen, dass wir überall sind, auch in seiner Bastion Damaskus“. Sie hätten beispielsweise rote Farbe auf dem wichtigsten Platz der Hauptstadt verschüttet. Dazu seien Flugblätter verteilt worden mit der Aufschrift: „Dies ist das Blut der Menschen, die Bashar al-Assad in der Provinz Homs tötet.“
Syrischen Aktivisten sei es außerdem gelungen, eine Assad-Puppe an einer Brücke in der Stadt aufzuhängen - neben einem Banner, auf dem stehe: „Das Volk wird dich hängen.“ Einwohner der Hauptstadt bestätigten der dpa, dass Oppositionelle nachts Parolen wie „Lass uns in Ruhe, wir wollen Freiheit!“ an Wände in den Hauptstraßen schrieben. Einigen sei es sogar gelungen, in Regierungsgebäude einzudringen, wo sie Tonaufnahmen mit Musik und Protestrufen von Regimegegnern platziert hätten.
Die Proteste gegen Assad dauern seit Mitte März an. Über 3000 Menschen sollen nach Schätzungen der Vereinten Nationen seither getötet worden sein. Die Opposition spricht von mehr als 4000 Toten. (OTS/APA/dpa)