FC Tirol-Causa: Prozess gegen Ex-Präsident wegen 1,8 Mio. Euro
Urteil ergeht schriftlich - Mäzen Gernot Langes-Swarovski hatte Bankgarantie zurückverlangt.
Innsbruck - In der bereits seit zehn Jahren an den Gerichten anhängigen Causa rund um den pleitegegangenen früheren österreichischen Fußball-Meister FC Tirol ist am Montag am Innsbrucker Landesgericht ein weiteres Urteil gefällt worden. In einem Zivilstreit gegen den Ex-Präsidenten des Vereins, Martin Kerscher, hatte Mäzen und Unternehmer Gernot Langes-Swarovski die Rückzahlung der Bankgarantie in Höhe von 1,8 Millionen Euro gefordert. Die Entscheidung ergeht schriftlich.
Bei der Verhandlung seien vor allem zwei Fragen im Vordergrund gestanden: Wann war der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des FC Tirol und ab wann hätte für den Vorstand und die damaligen Präsidenten - Othmar Bruckmüller und Kerscher - die Zahlungsunfähigkeit des Fußballverbands erkennbar sein müssen. „Bereits 1999 war der Verein zahlungsunfähig und zu diesem Zeitpunkt war das auch schon erkennbar“, fasste Langes-Swarovskis Rechtsvertreter, Hermann Holzmann, nach Verhandlungsende das Gutachten des Sachverständigers gegenüber der APA zusammen.
Beim Zivilprozess war Ex-FC-Tirol-Manager Robert Hochstaffl als Zeuge geladen. Er habe ausgesagt, dass er im Jahr 2000 an Langes-Swarovski herangetreten sei, mit einer Bankgarantie über 25 Millionen Schilling (1,816.820,85 Euro) kein Risiko einzugehen, schilderte Holzmann. Auch er sei seinen Angaben nach von Kerscher getäuscht worden, infolge hätte er den Geldgeber getäuscht.
In einem strafrechtlichen Prozess war im September 2008 bereits in einem Urteil entschieden worden, dass Kerscher mit seinem persönlichen Vermögen für den entstandenen Schaden haftet. Kerscher hätte „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragen müssen. Erst Ende Juni 2001 war die Zahlungsunfähigkeit bekanntgeworden, 2002 wurde das Konkursverfahren eingeleitet. Laut damaligem Urteil habe Kerscher „jegliche Kontrolle des ehemaligen faktischen Geschäftsführers, Hochstaffl, unterlassen und somit grob fahrlässig die Zahlungunfähigkeit des FC Tirol herbeigeführt zu haben“. (APA)