Sicherheitspolizeigesetz nach massiver Kritik überarbeitet
Das SPG wurde leicht entschärft, viele strittige Punkte finden sich allerdings auch im zweiten Entwurf der Novelle wieder.
Wien – Experten warnten vor einer Gefahr für den Rechtsstat, NGOs schlossen sich zusammen, um die Gesetzesnovelle zu verhindern: Nach massiver Kritik am ersten Entwurf der Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), das Teil des Anti-Terror-Pakets von Innenministerin Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl ist, wurde dieses nun laut oe1.orf.at überarbeitet und leicht entschärft. Der neue Vorschlag sehe einige Präzisierungen vor, doch zahlreiche strittige Punkte sollen bleiben, berichtet ö1.
Keine Kontrolle durch Richter
So dürfen etwa zur „erweiterten Gefahrenerforschung“ nur technische Geräte wie Peilsender benützt werden. Richterliche Kontrolle soll dabei allerdings auch im zweiten Entwurf nicht vorgesehen sein, lediglich wie gehabt Kontrolle durch einen Rechtschutzbeauftragten.
Ebenfalls ohne richterliche Kontrolle erlaubt soll die vielfach kritisierte Ortung von Mobiltelefonen vermisster Personen und möglicher Begleitpersonen sein. Darüber verständigt muss nur der Rechtschutzbeauftragte werden, nicht aber die Betroffenen selbst – auch nicht im Nachhinein.
Präzisiert wurde laut ö1 die so genannte Löschungsverpflichtung: Erhobene Daten dürfen demnach nur dann länger als ein Jahr gespeichert werden, wenn es noch Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung gibt. Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass Daten so lange gespeichert werden dürfen, bis sie nicht mehr benötigt werden.
(tt.com)