Landessanitätsrat hält am Einsatz von Propofol bei Narkose fest

Propofol soll auch weiterhin altersunabhängig bei der Einleitung der Narkose und bei totaler intravenöser Anästhesie zum Einsatz kommen.

Innsbruck – Der von Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg einberufene Landessanitätsrat hat sich gestern der Meinung der Landeskrankenanstaltengesellschaft Tilak angeschlossen und sich für einen differenzierten Einsatz von Propofol ausgesprochen.

Der Landessanitätsrat wies nach seiner Sitzung daraufhin, sich in seiner Stellungnahme auf die grundsätzliche Anwendung von Propofol, nicht aber auf den konkreten Todesfall des dreijährigen Mädchens zu beziehen.

„Der Landessanitätsrat hat sich intensiv mit dem Narkosemittel Propofol befasst und ist zum Schluss gekommen, dass Propofol – altersunabhängig – wie bisher für die Einleitung der Narkose und die totale intravenöse Anästhesie zum Einsatz kommen soll. Aus unserer Sicht sind hohe Dosierungen über einen langen Zeitraum nicht zu empfehlen, da es in diesem Zusammenhang zu Komplikationen kommen kann.“ Das berichtete Landessanitätsdirektor Christoph Neuner im Anschluss an die Sitzung.

Weiter heißt es in der Stellungnahme des Landessanitätsrats auszugsweise: „Propofol ist seit Beginn der 80er Jahre im Einsatz und unverzichtbarer Bestandteil der Anästhesie und Intensivmedizin. Propofol ist ein hochwirksames, durch seine kurze Wirkdauer auch sehr gut steuerbares Narkosemittel. Es wurde in den letzten 20 Jahren daher auch zunehmend bei Kindern eingesetzt. Schätzungsweise wurden bisher weltweit 330 Millionen Menschen mit Propofol behandelt. In den 90er Jahren traten jedoch die ersten Berichte über Komplikationen auf, zunächst bei Kindern, später auch bei Erwachsenen. Bis zum Jahr 2008 wurden im Zusammenhang mit Propofol 20 Todesfälle bei Kindern und 18 bei Erwachsenen dokumentiert. Angesichts der gewaltigen Einsatzzahlen weltweit ist dies eine sehr geringe Zahl. Trotzdem wurde zwischen 2004 und 2008 von medizinischen Fachgesellschaften die Empfehlung abgegeben, dass Kinder unter dem 16. Lebensjahr nicht mit Propofol zu sedieren sind und dass eine Dosis von vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Stunde und eine Dauer von 48 Stunden nicht überschritten werden sollte.“ Grundsätzlich sei Propofol ein geeignetes und erprobtes Narkosemittel, das insbesondere bei Kurzzeiteinsätzen keine schwerwiegenden Nebenwirkungen zeige.

Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg: „Die Expertinnen und Experten haben ihre medizinische Bewertung abgegeben. Die Empfehlungen des Landessanitätsrates sind zu berücksichtigen“, so Tilg. Die Stellungnahme des Landessanitätsrates zum Narkosemittel Propofol wird auch dem Gesundheitsministerium zur Kenntnis gebracht. (pn)