Innenpolitik

Ärztekammer empört über Gesetzesnovelle zu Spitälern

Die Kammer warnt, dass durch die Novelle etwa eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung in Fachabteilungen nicht mehr gewährleistet werden müsse.

Wien – Entrüstung in der Ärztekammer: Eine geplante Gesetzesnovelle zum Kranken- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) biete die Möglichkeit zum „massiven Etikettenschwindel“, kritisierte Harald Mayer, Obmann der Bundeskurie Angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärtztekammer, Dienstagabend bei einem Hintergrundgespräch. Man warne davor, weil etwa eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung nicht mehr von Gesetzes wegen notwendig sein werde.

Stöger will bedarfsorientiertes Leistungsangebot

Die Spitäler sollen ihr Leistungsangebot nach den Plänen von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) stärker am tatsächlichen Bedarf in einer Region orientieren können. Einzelne Fachabteilungen müssen damit nicht mehr rund um die Uhr offenhalten, einzelne Leistungen können auch in Tages- oder Wochenkliniken ausgelagert werden. Bereits im abgelaufenen Begutachtungsverfahren war von der Ärztekammer heftige Kritik gekommen.

Das Gesetz werde verkauft als Qualitätsverbesserung und Sicherung der peripheren Versorgung - „lauter leere Worthülsen“, findet Mayer. Er wisse nicht, was an der peripheren Versorgung abgesichert sei, wenn man nicht mehr gezwungen sei, rund um die Uhr fachärztliche Expertise vorzuhalten. So werde es vielleicht eine HNO-Abteilung geben, der HNO-Arzt komme aber nur ein paar Stunden dreimal die Woche.

„Ausdünnung“ der Leistungen statt Qualitätsverbesserung

Er habe kein Problem damit, wenn die Politik sage, man wolle zentralisieren und Schwerpunktspitäler in den Landeshauptstädten bzw. in der Peripherie nur mehr Standardkrankenhäuser, wo es in Wahrheit nur mehr eine Interne Abteilung gebe und ein paar Leute „hie und da“ ein bisschen operieren. Wenn man eine Verknappung des medizinischen Angebots wolle, solle man das aber auch klipp und klar sagen. Man solle nicht von Qualitätsverbesserung reden, wenn es eine „Ausdünnung der Leistungen“ sei.

Man könne in diesen „herabgefahrenen Einrichtungen“ auch keine Ärzte mehr ausbilden, man werde dort auch keine Ärzte hinkriegen, ebenso wenig wie Innovation und Spitzenmedizin. Mit dem Gesetz würden auch Mehrfach-Primariate - sprich: ein Abteilungsleiter für drei Abteilungen - legalisiert. Dagegen verwehre man sich.

Minister kann Vorwürfe nicht enträften

Vergangene Woche sei man bei Minister Stöger gewesen. Dieser habe die Argumente, dass es sich um ein Herunterfahren handle, nicht wirklich entkräften können, schicke das Gesetz aber mit ein paar semantischen Änderungen in den Ministerrat, zeigte sich Mayer verärgert. Die Gesetzesänderung ermögliche, dass „nicht mehr Spital drin ist, wo Spital drauf steht“.

Das Gesetz sei weiters das Gegenteil eines einheitlichen Spitalsgesetzes, könnten doch die Länder entscheiden. Diese seien es auch, die diese Neuerungen wollen, glaubt Mayer. Die Länder hätten Interesse, die Kosten zu minimieren und den Wählern „vorzutäuschen“, dass sie in jedem Krankenhaus alles bekommen.

Sorgen um ärztliche Arbeitsplätze seien nicht das Motiv für die Kritik, versicherte Mayer auf Nachfrage - es werde immer genug Jobs für Ärzte geben. Ihm gehe es um die Versorgungsqualität der österreichischen Bevölkerung.

(APA/tt.com)