Causa Strasser - Staatsanwaltschaft ermittelt noch
Der ORF berichtet vom Verdacht auf Geldwäsche. Strassers Anwalt weist die Vorwürfe zurück.
Wien – Die Ermittlungen der Justiz in der Lobbyisten-Affäre rund um den ehemaligen EU-Abgeordneten und VP-Innenminister Ernst Strasser dauern an. Dabei werde „selbstverständlich“ auch geprüft, ob es strafrechtlich relevante Zahlungsflüsse gibt, sagte der Sprecher der Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) am Mittwoch zur APA. Das ORF-“Morgenjournal“ hatte berichtet, dass die Justiz nicht mehr nur wegen Korruptions-, sondern auch wegen Geldwäscheverdachts ermittle.
Das Morgenjournal berief sich auf einen Kontoöffnungsantrag. Den bestätigte der Anwalt Strassers, Thomas Kralik, im APA-Gespräch. Aber er betonte, dass es „keine Zahlungen gibt, die verdächtig oder Schmiergeld sind oder aus Korruption herrühren“. Die Kontoöffnung sei eine „reine Routinemaßnahme“ der Staatsanwaltschaft. Der WKStA-Sprecher wollte einzelne Ermittlungsschritte nicht im Detail kommentieren - und auch nicht die Authentizität einzelner Aktenbestandteile bestätigen.
Ermittelt wird gegen Strasser wegen des Verdachts der Bestechlichkeit – nachdem er gefilmt worden war, als er britischen Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben, seine Dienste bei der Einbringung einer Gesetzesänderung im EU-Parlament anbot. Laut ORF kommt nun auch der Verdacht der Geldwäsche – und zwar der seit etwas mehr als einem Jahr strafbaren Eigengeldwäsche – ins Spiel. Denn die WKStA sei bei ihren Ermittlungen offenbar auf Überweisungen von einem bisher nicht bekannten Konto der GP-Unternehmensberatungs-GesmbH gestoßen. Diese sei früher treuhändisch von Strassers Steuerberater geleitet worden, mittlerweile sei Strasser Alleingesellschafter. (APA)