Statt UN-Vollmitgliedschaft wohl „Vatikan-Status“ für Palästina
Palästinas Antrag auf Vollmitgliedschaft in der UNO fehlt ausreichende Unterstützung. Möglich wäre jedoch ein ähnlicher Status, wie in derzeit der Vatikan besitzt.
New York/Ramallah – Der palästinensische Antrag auf UNO-Vollmitgliedschaft hat offenkundig im Weltsicherheitsrat nicht genügend Unterstützung. Das geht aus dem bereits am Dienstag fertiggestellten Entwurf des Berichts des Aufnahmeausschusses hervor, der am Freitag in New York zusammentreten soll.
Demnach gibt es im höchsten UNO-Gremium keine Übereinstimmung zwischen den 15 Mitgliedern über die Aufnahme Palästinas als Mitgliedstaat in die Weltorganisation. Im Sicherheitsrat unterstützen acht Staaten den palästinensischen Anspruch. Erforderlich wäre die Zustimmung von neun Mitgliedern, wobei die USA für diesen Fall ihr Veto in Aussicht gestellt hatten.
Sicher ist den Palästinensern dafür eine breite Mehrheit in der UNO-Generalversammlung für einen aufgewerteten Beobachterstatus als Nichtmitgliedstaat, der ihnen Zugang zu den wichtigsten internationalen Organisationen und zum Internationalen Gerichtshof wie zum Internationalen Strafgerichtshof verschaffen würde.
Acht Ratsmitglieder - die Vetomächte Russland und China, Indien, Brasilien, Libanon, Südafrika, Nigeria und Gabun - unterstützen den palästinensischen Antrag. Die Vetomächte Frankreich und Großbritannien, sowie Kolumbien haben Stimmenthaltung angekündigt. Mit einem solchen Verhalten wird auch seitens Deutschlands, Portugals und Bosnien-Herzegowinas gerechnet.
Der britische Außenminister William Hague hatte bekanntgegeben, dass sich London nicht einem amerikanischen Veto anschließen würde.
Frankreich setzt sich dafür ein, Palästina, das bereits als Vollmitglied in die UNESCO aufgenommen worden ist, den Status eines Nichtmitgliedstaates zuzuerkennen, wie ihn der Vatikan besitzt. Diesen Status kann die Vollversammlung ohne Mitwirkung des Sicherheitsrats verleihen, die ständigen Ratsmitglieder haben dann kein Vetorecht.
Palästinenser: Anerkennung Voraussetzung für Friedensprozess
Für die palästinensische Führung ist die internationale Anerkennung der Staatlichkeit Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des am fortgesetzten israelischen Siedlungsbau in den besetzten Gebieten gescheiterten Nahost-Friedensprozesses. Nach der Aufnahme Palästinas in die UNESCO kündigte Israel ungeachtet der Warnungen des Nahost-Quartetts aus USA, UNO, EU und Russland den als völkerrechtswidrig kritisierten Bau von 2000 zusätzlichen Wohneinheiten in Ostjerusalem und im Westjordanland an. Die Vierte Genfer Konvention verbietet generell den Transfer der Bevölkerung der Besatzungsmacht auf besetztes Gebiet (APA/AFP)