Innenpolitik

Schuldenbremse in Regierung bereits außer Streit

SPÖ und ÖVP sind sich nun einig, dass eine sogenannte „Schuldenbremse“ in der Verfassung verankert wird. „Ich habe mit dem Kanzler vereinbart, dass eine Schuldenbremse in die Verfassung kommt“, sagte Vizekanzler Spindelegger im „Kurier“. Auch Finanzstaatssekretär Schieder bestätigte gegenüber der APA, dass es außer Streit steht, ein derartiges Instrument in Verfassungsrang zu heben.

Offen seien lediglich die Details, wie die Schuldenbremse genau ausgestaltet wird. „Das Ziel einer solchen schuldenbremsenden Regel steht außer Streit“, sagte Schieder. Der Staatssekretär verwies auf den Beschluss beim Euro-Gipfel vom 26. Oktober in Brüssel. Dort hatten sich die Staats- und Regierungschefs der Euroländer dazu verpflichtet, bis Ende 2012 Vorschriften „vorzugsweise auf Verfassungs- oder gleichwertiger Ebene“ zu erlassen, um den Stabilitäts- und Wachstumspakt der Union in einzelstaatliches Recht umzusetzen.“ Es sei alleine deshalb schon klar, dass man dies mache, so Schieder. „In welcher genauen Ausformung, in welcher konkreten Umsetzung“, das werde noch diskutiert.

Spindelegger hatte im „Kurier“ erklärt, eine solche Schuldenbremse sei notwendig, damit Österreich sein Triple A Rating behält. „Würde Österreichs Bonität nur um eine Stufe gesenkt, vom Triple A auf AA+, zahlen wir drei Milliarden Euro im Jahr mehr für Zinsen“, so die Einschätzung des Vizekanzlers.

Die ÖVP hatte dem Koalitionspartner bereits vor einigen Wochen einen Gesetzesvorschlag übermittelt. Dieser Vorschlag von Finanzministerin Fekter sieht vor, dass eine Schuldenobergrenze gemäß Maastricht-Kriterien in die Verfassung geschrieben wird. Diese sehen derzeit vor, dass die Staatsschuldenquote 60 Prozent nicht überschreiten dürfen. Auch die Kriterien betreffend des gesamtstaatlichen Defizits sollen demnach Verfassungsstatus erhalten - die Maastricht-Kriterien erlauben derzeit maximal drei Prozent Defizit.