Wirtschaftspolitik

BayernLB darf auf Rückzahlung von Hypo-Millionen weiter hoffen

Die Bayerische Landesbank klagt von der Hypo Alpe Adria Mitarbeiter Privatstiftung 50 Millionen Euro ein. Die Zulassung der Klage wird Ende Jänner geprüft.

Wien – Die Bayerische Landesbank (BayernLB) darf weiter hoffen, nicht auf dem Milliardenverlust aus dem Kauf der Kärntner Hypo ganz sitzen zu bleiben. Am Freitagabend fand die erste Verhandlung über ihre Klage gegen die Hypo Alpe Adria Mitarbeiter Privatstiftung (MAPS) am Wiener Handelsgericht Wien statt, von der sie die Rückabwicklung zweier Kaufverträge von Hypo-Aktien aus dem Jahr 2007 geltend macht. Richterin Charlotte Schillhammer will die Klage in einer weiteren vorbereitenden Verhandlung im Jänner auf ihre Schlüssigkeit prüfen. Bayern steht ein schwieriger juristischer Streit bevor.

2007 bezahlten die BayernLB in zwei Blitzkäufen insgesamt 117 Mio. Euro für die Hypo-Aktien der MAPS. Durch weitere Zukäufe erlangte die deutsche Bank damals die Mehrheit an der Kärntner Hypo. Nun will sie diese zwei Aktienkäufe anfechten, weil sie sich über die damalige „falsche Bilanz“ der Bank getäuscht fühlt. Aus Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage des Beklagten habe man nur 50 Mio. Euro als Rückzahlungssumme geltend gemacht, sagte der Rechtsanwalt der BayernLB am gestrigen Freitag.

Geheime Nebenabreden

Nach Ansicht der Bayern hätten bestimmte Hypo-Vorzugsaktien aufgrund geheimer Nebenabreden nicht als Kernkapital angerechnet werden dürfen, argumentieren die Bayern beim gestrigen Prozessauftakt. Etlichen Inhabern der Vorzugsaktien sei in diesen Nebenabreden zugesichert worden, dass ihre Wertpapiere auf Wunsch zu bestimmten Preisen wieder verkaufen könnten. Davon hätten die Bayern erst später erfahren. Im Prozess argumentiert die Bank, dass sie damals bei Kenntnis dieser Nebenabreden die Kärntner Bank nicht gekauft hätte.

Ihrer Ansicht war das Eigenkapital der Kärntner Hypo aufgrund dieser Vorzugsaktien letztlich um rund 160 Mio. Euro falsch dargestellt. Damit wäre der errechnete Wert der Bank um 830 Mio. Euro geringer ausgefallen, argumentierte die BayernLB-Vertreter. Vor dem Kauf im Jahr 2007 wurde vom BayernLB-Berater Ernst&Young ein Unternehmenswert der Kärntner Hypo von 2,43 Mrd. Euro errechnet. Auf diesen Betrag wurde eine „Kontroll-Prämie“ aufgeschlagen, weil die Bayern durch mehrere Aktienkäufe die Mehrheit an der Kärntner Hypo erlangten. Letztendlich wurde die Hypo 2009 um 1 Euro von der Republik Österreich übernommen und damit gerettet. Der Kärnten-Ausflug kostet die BayernLB 3,7 Mrd. Euro.

MAPS bestreitet Vorwürfe

Die BayernLB-Klage gegen die MAPS zielt aber auch auf deren frühere Vorstandsmitglieder Wolfgang Kulterer und Tilo Berlin ab, die beide Chefs der Hypo Alpe Adria waren. Kulterer bis 2006, Berlin zwischen 2007 und 2009. Sie hätten die BayernLB arglistig getäuscht.

MAPS-Verteidiger Andreas Oman wies diese Darstellung zurück. Obwohl die BayernLB damals etwa vom unvollständigen Datenraum bei der Due Diligence von ihrem damaligen Beratern gewarnt wurde, hatte sie den Kauf durchgezogen. Oman argumentierte, dass für die Ex-MAPS-Chefs Kulterer und Berlin keine Aufklärungspflichten über die strittigen Nebenabreden zu den Vorzugsaktien bestanden hätten. Vor dem Kauf hatte die BayernLB mit ihrer Kapitalstärke geprotzt und erklärt, so viel Anteile wie möglich an der Hypo kaufen zu wollen. Die Bayern hätten die Hypo zur Insolvenzreife geführt, warf Oman den Klägern vor. Mit dem Verkauf an den Staat habe sich die Bank auch von Milliarden-Forderungen entledigt.

Prüfung der Klage Ende Jänner

Dem Prozess ist auch Tilo Berlin auf der Seite der Beklagten beigetreten, weil ein Regressrisiko auf ihn zukommen könnte. Er wird von seinem Bruder Malte Berlin vertreten, der der BayernLB bei der gestrigen Verhandlung unter anderem vorgeworfen hat, dass die Bank hinsichtlich des Eigenkapitals der Hypo in den Kaufverträgen 2007 keine Gewährleistungsklauseln aufgenommen hatte. Sein Bruder habe an keinerlei Täuschungshandlungen teilgenommen, sagte er und warf ein, dass für die BayernLB nur mehr der Einwand der Arglist geblieben sei, weil sie bisher untätig war.

Im Gegensatz zum Irrtum und Schadenersatz, die grundsätzlich nach drei Jahren verjähren, kann eine arglistige Täuschung 30 Jahre lang auf dem Prozessweg geltend gemacht werden. Beim gestrigen Prozessstart konnten die Streitparteien ihre Begehren auch mündlich vorbringen. Richterin Schillhammer will am 26. Jänner 2012 die Klage mit zwei Sachverständigen genauer prüfen. Dabei soll sich entscheiden, ob die Klage abgewiesen oder der Prozess über die Begehren der Parteien geführt wird. (APA)