Entzug der Obsorge war kein Amtsmissbrauch
Korneuburg – Wegen Amtsmissbrauch und Untreue mussten sich ein Jugendamtsleiter und eine Sozialarbeiterin verantworten. Zwei Gerichtsinstanz...
Korneuburg –Wegen Amtsmissbrauch und Untreue mussten sich ein Jugendamtsleiter und eine Sozialarbeiterin verantworten. Zwei Gerichtsinstanzen entschieden Ende 2009, dass ein Mann die Obsorge für die zwei Töchter (damals 5 und 8 Jahre alt) erhält. Doch als die Mutter erklärte, der Vater habe ein Mädchen an den Haaren gezogen, sah das Jugendamt „Gefahr in Verzug“ – die Mädchen blieben bei ihr. Der Mann soll seine Kinder dann sieben Monate nicht gesehen haben.
„Beide Angeklagten wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen“, bestätigt Christa Zemanek, Vizepräsidentin des Landesgerichts, gegenüber der TT. Bereits früher gab es Anzeigen gegen den Mann wegen Gewalt. Anlass für die Behörde, zum Wohl der Kinder zu handeln. Vertagt wurde der Anklagepunkt der Untreue: Die Mutter hatte vom Jugendamt 1000 Euro erhalten. (ritz)
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