Vier Monate bedingte Haft für 15-Jährigen
Nicht zuletzt seine Vorgeschichte verhinderte eine Geldstrafe. Das Gericht übte aber Milde und sprach die Haftstrafe bedingt aus.
Innsbruck – Zu vier Monaten bedingter Haft und weiterführender psychotherapeutischer Betreuung mit medizinischer Behandlung per Depotspritzen wurde ein 15-Jähriger am Dienstag von einem Jugendgericht am Landesgericht verurteilt.
Der Lehrling war der Exekutive und der Justiz als Strafunmündiger schon vor Vollendung seines 14. Lebensjahres mehrfach aufgefallen. Ab seinem 14. Lebensjahr war er dann jedoch angeklagt, seine Mutter mit einem Messer bedroht zu haben, um ihr Taschengeld abzuknöpfen. Weiters drohte der Bursche das Elternhaus anzuzünden.
Im Mai äußerte er gegenüber seinem Lehrer, dass er einen Mitschüler umbringen werde. Im Feber, dass er einer Mitschülerin das Kiefer brechen will. Ab März beging der Bursche zudem mehrere räuberische Diebstähle, bei denen die Beute teilweise gerade einmal 7 Euro betrug.
Auch der Unterdrückung von Urkunden und der Wegnahme einer Bahnkarte war der 15-Jährige angeklagt. Zuletzt hatte er trotz aufrechten Waffenverbotes auch noch ein Butterfly-Messer erworben und somit gegen das Waffengesetz verstoßen.
Nach Verhängung der Untersuchungshaft gegen den Burschen saß dieser heute scheinbar geläutert auf der Anklagebank. Erst in der Haft und nach Studium seiner Anklageschrift sei ihm klar geworden, „wie er da eigentlich drauf sei. So ginge es ja wirklich nicht.“ Seit der psychotherapeutischen Betreuung und den aggressionshemmenden Spritzen ginge es ihm nun auch schon viel besser.
Da sowohl seine Mutter als auch seine Großmutter vor Gericht eine Aussage gegen den Buben verweigerten, war der 15-Jährige von den angeklagten Delikten freizusprechen. Auch die geäußerten Drohungen in der Schule wertete das Jugendgericht als nicht ernst gemeint. Vielmehr machte der Schüler einen Mitschüler für seine Suspendierung verantwortlich und will die Äußerungen unbedacht im Zorn getätigt haben.
Bezüglich der übrigen Delikte erfolgte jedoch ein Schuldspruch. Die Verhängung einer Geldstrafe erschien dem Senat aber nicht mehr möglich. Vier Monate Haft wurden in Kombination mit der Therapie und Kontakt mit der Jugendwohlfahrt daher als Damoklesschwert bedingt ausgesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (fell)
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