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Prozess-Verlegung im Fall Cain beantragt

Der Verteidiger des Tatverdächtigen im Fall Cain, Edgar Veith, hat beim Landesgericht Feldkirch einen Antrag auf Verlegung des Mord-Prozesses gegen seinen Mandanten in ein anderes Bundesland gestellt. Die Verhandlung soll in einem anderen Gerichtssprengel - östlich von Tirol - bzw. jedenfalls nicht in Feldkirch abgehalten werden, erklärte Landesgerichtssprecher Reinhard Flatz.

Aufgrund des Antrags von Veith - formal handelt es sich um zwei Anträge - werde der Akt zur Causa Cain nun dem Obersten Gerichtshof vorgelegt, erklärte der Gerichtssprecher. Dieser müsse über das Ansinnen des Rechtsanwalts befinden. Solange nicht klar sei, ob es zu einer Prozess-Verlegung komme, werde der 30. März als Verhandlungstermin am Landesgericht Feldkirch aber jedenfalls beibehalten. Die Chancen, dass es zu einer Verlegung kommen könnte, werden im Fall Cain allgemein als nur sehr klein eingeschätzt.

Veith selbst wollte am Donnerstag zu seinem Antrag bzw. zum laufenden Verfahren keinen Kommentar mehr abgeben. Er hatte allerdings schon zu Jahresbeginn angekündigt, einen Antrag auf Delegierung des Verfahrens an ein anderes Gericht stellen zu wollen. Seine Haltung hatte er damit begründet, dass in Vorarlberg angesichts der Medien-Berichterstattung im vergangenen Jahr „die Unschuldsvermutung schon verworfen und mit Füßen getreten“ worden sei. Unter diesen Voraussetzungen sei ein objektiver Prozess für seinen Mandanten nicht möglich. In anderen Bundesländern sei zwar ebenfalls über den Fall berichtet worden, „aber nicht in der Intensität“. Veith hat eine Tötungsabsicht seines Mandanten stets bestritten.

Der 27-jährige Angeklagte, den Veith vertritt, soll den dreijährigen Cain Anfang Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung zu Tode geprügelt haben. Das Kind ist offenbar von dem Lebensgefährten der Mutter so massiv geschlagen worden, dass es seinen Verletzungen erlag.