Digitale Verbrecherjagd am Pranger der Datenschützer
Arge-Daten-Obmann Hans Zeger lehnt die geplante Terrorismusprävention und Vorratsdatenspeicherung heftig ab.
Von Cornelia Ritzer
Wien –Am Mittwoch überfielen zwei Männer einen Juwelier in Wien. „Einen Tag darauf sind die Bilder aus der Überwachungskamera auf Infoscreens zu sehen“, lobt Polizeisprecher Johann Golob die neue und schnelle Fahndungsmethode, die seit einer Woche an sieben Wiener ÖBB-Bahnhöfen im Einsatz ist. Auf den Screens sehen Bahnkunden neben Informationen und Werbung alle zwei Minuten für 20 Sekunden Fotos von gesuchten Kriminellen und Vermissten. Für Arge-Daten-Obmann Hans Zeger ist diese Form der digitalen Verbrecherjagd „eine moderne Form der Fahndungsplakate, wie wir sie aus dem Wilden Westen kennen“. An sich sei das kein Problem, „leider ist die Umsetzung ganz schlecht“, kritisiert der Datenschützer.
Vor allem die Tatsache, dass Kriminelle und Vermisste „gleichermaßen dargestellt“ werden, sei gefährlich, so Zeger: „Man neigt dazu, wenn man etwas digital sieht, es nur flüchtig zu betrachten. Und plötzlich wird jemand, der als vermisst gilt, in der Vorstellung mancher zu einem Täter. Diese Vermischung ist sehr unheilvoll.“
Für Zeger ist die Idee, moderne Technik zur Verbrechensbekämpfung zu verwenden, überlegenswert. „Aber das, was jetzt gemacht wird, ist nicht gut.“ Statt nur 20 Sekunden sollten Fahndungsbilder „ein, zwei Stunden gezeigt werden, sodass die Menschen Zeit haben, sich ein Bild genau anzusehen“. Auch bestehe die Gefahr, dass die Kombination aus flüchtigem Hinschauen und schlechter Bildqualität dazu führt, dass Menschen zu Unrecht beschuldigt werden.
Mit der neuen Fahndungsmethode wolle man das „subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger“ erhöhen, sagte der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl bei Projektstart. „Das ist absoluter Blödsinn“, kontert der Arge-Daten-Obmann: „Subjektives Sicherheitsgefühl kann nicht erhöht werden, wenn ich mehr Verbrecherfotos aufhänge.“
Heftig kritisiert wird von den Datenschützern auch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, die im Herbst in Kraft treten soll. Die Novelle sieht u. a. vor, dass Behörden künftig auch bei einzelnen Verdächtigen so genannte „Erweiterte Gefahrenerforschung“ vornehmen können. Bisher war dies nur bei Tätergruppen der Fall. „Die Erweiterte Gefahrenforschung wird auf Fälle ausgedehnt, wo Personen auffällig sind. Und auffällig wird man nach dieser Definition schnell“, so Zeger.
Aktiv werden will die Arge Daten auch gegen die Vorratsdatenspeicherung, die mit 1. April 2012 in Kraft tritt, sagt Hans Zeger: „Aus meiner Sicht ist das ein Schritt weg vom Verfassungsstaat, weil hier vorbeugend, ohne ausreichend Kriterien zu definieren, Daten über Personen aufgezeichnet werden.“ Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, will der Verein den Weg zum Verfassungsgerichtshof gehen. Dabei ist man optimistisch, das Gesetz kippen zu können, „weil es sehr diffus ist“, ist sich Zeger sicher. Außerdem gebe es bereits heute eine Handhabe gegen mögliche Terroristen: „Dort, wo jemand konkret verdächtig ist, darf man heute schon Telefonate abhören.“
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