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Bundesbuchhaltungsaffäre: Forderungsbestätigungen „üblich“

In der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) war es offenbar durchaus üblich, dass Beamte Bescheinigungen über vorgebliche Forderungen gegenüber der Republik Österreich ausstellten. Das wurde am dritten Verhandlungstag in der sogenannten Bundesbuchhaltungsaffäre erörtert.

Wien – Wie ranghöchste BHAG-Vertreter am Donnerstag im Straflandesgericht einräumten, hatte nicht nur der angeklagte Bereichsleiter Wolfgang W. entsprechende Papiere ausgestellt.

„Das hat es nicht nur im Bereich von Herrn W. gegeben, sondern war auch in anderen Bereichen üblich“, sagte ein in der Internen Revision tätiger Bereichsleiter. Laut Anklage hatte der mittlerweile suspendierte Wolfgang W. im großen Stil vorgebliche, aus für das AMS erbrachten bzw. noch zu erbringenden Leistungen resultierende Forderungsbestätigungen des Bildungsinstituts „Venetia“ fabriziert, die in Wahrheit keine rechtmäßige Basis hatten. Diese Schuldverschreibungen verkaufte der vom Pleitegeier bedrohte „Venetia“-Boss Kurt D. bzw. lies sie über Mittelsmänner veräußern.

„Forderungsbestätigungen waren mir nicht bekannt“, deponierte in diesem Zusammenhang zunächst der aktuelle BHAG-Geschäftsführer Helmut Brandl im Zeugenstand. Auf näheres Befragen von Richter Thomas Kreuter relativierte Brandl dann aber, es hätten „Saldobestätigungen“ existiert. Als er den vom Richter erwünschten Unterschied zwischen Forderungs- und Saldobestätigungen definieren sollte, hatte Brandl einige Mühe.

Nach seiner Einvernahme schnellte Kurt D. von der Anklagebank hoch und reichte dem BHAG-Geschäftsführer mit schuldbewusster Miene die Hand: „Ich möchte mich für diesen meinen Fehler ausdrücklich entschuldigen.“ Der „Venetia“-Boss hatte den BHAG-Beamten Wolfgang W. nicht nur zur Herstellung falscher Schuldverschreibungen gebracht, sondern am Ende auch zur Überweisung von 16,9 Mio. Euro an Bundesvermögen an ihn, Kurt D., bzw. seine Gläubiger. „Geschädigt ist die Republik“, quittierte Brandl den verbalen Wiedergutmachungsversuch.

Im Anschluss wurde ein mitangeklagter Wiener Rechtsanwalt vernommen, der als Treuhänder in den regen Handel mit den Forderungsbestätigungen verwickelt war. „Welcher Investor zahlt schon gern auf eine Schweizer Firma? Deswegen war ich eingeschalten. Die Einzelinvestoren wollten total abgesichert sein“, erklärte der Jurist. Er betonte, von der Rechtmäßigkeit der Forderungen überzeugt gewesen zu sein, und bekannte sich daher „nicht schuldig“. (APA)