Architektur

Rechnungshof-Kritik zurückgewiesen

Trotz Kritik des Rechnungshofs beharren die Salzburger Festspiele auf dem alten Festspielfondsgesetz.

Salzburg –Am Freitag haben sich die Festspiele bei einer Pressekonferenz gegen die Kritik des Bundesrechnungshofes zur Wehr gesetzt. Dieser hatte den Festspielen am vergangenen Dienstag in einem Prüfbericht kaufmännische Mängel­ und veraltete Strukturen­ vorgeworfen. Das 60 Jahre alte Festspielfondsgesetz, das die Abgangsdeckung durch die öffentliche Hand regelt, „wird nicht geändert“, sagte der Vorsitzende des Festspielkuratoriums, LHStv. Wilfried Hasl­auer (V). „Das Gesetz ist ein Sicherheitsnetz, das uns von der Tages­politik unabhängig macht“, betonte Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler.

Das Gesetz garantiert den Festspielen seit 1950 eine Abgangsabdeckung, 40 Prozent durch den Bund und jeweils 20 Prozent durch Stadt und Land Salzburg sowie den Tourismus­förderungsfonds. „Ich habe den Eindruck, dass die öffentliche Diskussion um das Festspielfondsgesetz eine Existenzgefährdung für die Salzburger Festspiele erreicht hat“, warnte Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (S), der im Vorjahr Vorsitzender des Festspielkuratoriums war.

Den Vergleich von Rechnungshofpräsident Josef Moser­ mit den Bregenzer Festspielen lassen die Salzburger nicht gelten. Eine Dreijahresfördervereinbarung würde die Kernfinanzierung infrage stellen, meinte Schaden. Bei kurzfristigen Verträgen könne man das Wagnis einer Uraufführung nicht angehen. „Das wäre auch ein Rückschritt für uns“, ergänzte die Festspielpräsidentin. Die Festspiele nehmen aber eine Reihe der 99 Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst, wurde allseits betont. Bis zur nächsten Kuratoriumssitzung soll zu jedem Punkt des Rechnungshofberichtes eine Stellungnahme und ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Der Rechnungshof hielt in einer Reaktion an seiner Kritik am Festspielgesetz fest. (APA)