Anwälte für Reform der Bodenpolitik

Die Rechtsanwaltskammer stellt das Grundverkehrsgesetz infrage und will das Bodenrecht über die Raumordnung regeln.

Von Peter Nindler

Innsbruck –Wer in Tirol unter welchen Voraussetzungen Immobilien, Bauernhöfe und Grundstücke kaufen darf, regelt das Grundverkehrsgesetz. Welche Widmung Grundstücke haben (Frei- oder Bauland, Landwirtschaften oder Sonderflächen), wird im Raumordnungsgesetz bestimmt. Nach Österreichs Beitritt zur Europäischen Union mussten beide Gesetze schon viele Male novelliert werden, weil sie wegen einer zu rigiden Auslegung gegen die europäischen Grundfreiheiten verstoßen. Jetzt soll das Grundverkehrsgesetz erneut novelliert werden. Einmal mehr steht dabei das 2009 geschaffene Interessentenmodell im landwirtschaftlichen Grundverkehr auf dem Prüfstand.

Dieses so genannte Vorkaufsrecht für Bauern wird eingeschränkt, bäuerliche Interessenten müssen nachweisen, dass sie einen Aufstockungsbedarf für ihren Betrieb haben. In der Vergangenheit führte das Interessentenmodell nämlich zu Missbrauch: Bauern aus der Region traten als Interessenten auf, verpachteten danach den Hof bzw. die landwirtschaftlichen Flächen wieder. In ihren Stellungnahmen zur vorliegenden Novelle begrüßen Rechtsanwalts- und Notariatskammer die Einschränkungen, gleichzeitig melden sie aber erneut Bedenken gegen das Interessentenmodell an. Die Notare schlagen ihrerseits ein Alternativmodell vor: Rechtserwerbe durch Nichtlandwirte an landwirtschaftlichen Grundstücken sollen dann genehmigungsfähig sein, wenn eine ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung europarechtskonform sichergestellt ist.

Die Rechtsanwaltskammer geht einen Schritt weiter und fordert in ihrer Stellungnahme wie der Tiroler Gemeindeverband ein grundsätzliches Überdenken des Grundverkehrsgesetzes. Aus ihrer Sicht stellt sich die Frage, „ob es nicht mittel- und langfristig legistisch sinnvoller wäre, die grundsätzlichen gesetzgeberischen Intentionen im Bereich des Grundverkehrs, damit also des Bodenrechts, im Wesentlichen ausschließlich im Wege der Raumordnung einer entsprechenden Regelung zu unterwerfen“. Über die Widmung soll der Grundverkauf bzw. -ankauf geregelt werden.

Wann das Grundverkehrsgesetz von der Regierung beschlossen und dem Landtag zugeleitet wird, steht noch nicht fest. Es geht darum, ob die von der Regierung bei ihrer Klausur beschlossene Aufhebung der Grundverkehrsbehörden I. Instanz noch in die Novelle aufgenommen wird. Die Begutachtungsfrist für die Grundverkehrsnovelle hat bereits geendet. Zudem werden auch Stimmen laut, die analog zum Aus für die Grundverkehrsbehörden auch eine Abschaffung der Höfekommissionen in den Gemeinden verlangen.