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Meinl Bank blitzte mit Strafanzeige gegen MEL-Anleger endgültig ab

Das Gericht fand scharfe Worte gegen die Bank: „Verdrehung von Opfer- und Täterstellung.“

Wien - Schlappe für die Meinl Bank: Das Geldhaus ist mit seiner Strategie, Anleger anzuzeigen, die zuvor beim Obersten Gerichtshof Recht bekommen haben, endgültig abgeblitzt. Nach der Staatsanwaltschaft Wien hat nun auch das Landesgericht der Meinl Bank eine deutliche Absage erteilt: Beim Vorgehen der Bank handle es sich geradezu um eine „Verdrehung von Opfer- und Täterstellung“.

Die Meinl Bank ist in Sachen Meinl European Land (MEL) zwischenzeitlich schon mehrere Male vom OGH wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Da die rechtskräftigen OGH-Entscheide nicht angefochten werden können, drehte die Bank kurzerhand den Spieß um und zeigte die siegreichen Anleger wegen „Täuschung“ an. Die Argumentation: Die Kunden hätten beim Kauf der Wertpapiere falsche Angaben über ihre Risikogeneigtheit gemacht.

Der Richtersenat fand in seinem Beschluss, der der APA vorliegt, scharfe Worte: Der Meinl Bank gelinge es nicht, „auch nur ansatzweise darzulegen, weshalb die Staatsanwaltschaft ... gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen haben soll“. Die Bank „brachte vielmehr - geradezu in Verdrehung von Opfer- und Täterstellung - vor, dass sie von den Beschuldigten betrügerisch getäuscht worden sei.“ Rechtsmittel werden gegen den Beschluss keine zugelassen.

Bei der Meinl Bank hieß es dazu auf APA-Anfrage: „Fakt ist, dass es sicherlich negative Auswirkungen auf den Finanzplatz Österreich haben kann, wenn im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften die Unterschrift von mündigen Bürgern nicht mehr zählt.“ Im Falle der MEL-Anleger sei „genauso eine Unterschrift vorgelegen“, die Kunden seien sich also über das Verlustrisiko bewusst gewesen, meinte ein Banksprecher. Das Geldhaus prüft den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (APA)