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Entlassung auf Kaution für Megaupload-Gründer verweigert

Das neuseeländische Gericht hält die Fluchtgefahr für sehr hoch. Kim Schmitz muss nun bis zur Anhörung am 22. Februar hinter Gittern bleiben.

Auckland – Der in Neuseeland festgenommene und wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Internet-Tauschbörse Megaupload, Kim Schmitz, wird nicht auf Kaution entlassen. Das entschied ein neuseeländisches Gericht am Mittwoch. Schmitz, der sich in Kim Dotcom umbenannt hat, muss nun zumindest bis zur gerichtlichen Anhörung am 22. Februar in Haft verbleiben.

Bei der Anhörung soll ein Auslieferungsantrag der USA behandelt werden. Megaupload war eine der weltgrößten Umschlagplätze für Raubkopien, der Film- und Musikstudios um eine halbe Milliarde Dollar Einnahmen gebracht haben soll.

Die Anwälte von Schmitz argumentieren, dass Megaupload schlicht Speicherkapazität im Internet angeboten habe, und keine Verantwortung für die Weitergabe von urheberrechtlich geschütztem Material über seinen Dienst trage. Die Staatsanwaltschaft hält jedoch die Fluchtgefahr für sehr hoch, da Schmitz Zugang zu Geld, Transportmöglichkeiten sowie mehreren Identitäten habe und außerdem schon mehrfach vor der Justiz geflohen sei.

Sein Verteidiger dagegen argumentierte, dass sein Reisepass beschlagnahmt und seine Finanzen eingefroren seien und Schmitz dauerhaft in Neuseeland bleiben wolle.