Gesellschaft

Bitterer Irrtum eines Auktionators

20.000 statt 7,2 Millionen Euro erhielt eine alte Dame für den teuersten Teppich der Welt. Sie hatte ihn fatalerweise nur einem regionalen Auktionshaus angeboten.

Augsburg –Im Streit um den angeblich teuersten Teppich der Welt muss ein Augsburger Auktionator keinen Schadenersatz zahlen. Das Augsburger Amtsgericht wies gestern die Klage der früheren Besitzerin ab. Die ältere Dame aus dem Raum Starnberg hatte von dem Auktionshaus knapp 350.000 Euro gefordert, weil es den Wert des geerbten Perserteppichs aus dem 17. Jahrhundert nicht erkannt hatte.

Der Auktionator hatte das Stück auf 900 Euro geschätzt. Später brachte der Läufer der Besitzerin bei der Versteigerung in Augsburg immerhin 19.700 Euro. Doch wenige Monate später erzielte er im Londoner Auktionshaus Christie‘s die Rekordsumme von umgerechnet 7,2 Millionen Euro.

Der Wert des 338 mal 153 Zentimeter großen Teppichs ergab sich aus seinem Alter, der Herkunft aus der persischen Provinz Kerman und der hohen Zahl der Knoten. Vor allem aber die Tatsache, dass er sich einst im Besitz der Comtesse de Behague (1870–1939) befunden haben soll, steigerte seinen Wert. Das hatte der Augsburger Auktionator nicht erkannt – doch das Gericht sah darin keine Pflichtverletzung.

Auch ein Auktionator habe Sorgfaltspflichten, doch die Herkunft aus dem Besitz der Comtesse sei für ein regionales Auktionshaus kaum herauszufinden gewesen, denn in den üblichen Fachbüchern finde sich der Teppich nicht. Das Haus sei auch nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein Universalversteigerer. Das Gericht habe das Stück 15 bis 20 Minuten geprüft und Fachwerke zurate gezogen, sagte Gerichtssprecher Hermann Wagner. Mehr habe man von einem regionalen Auktionshaus nicht verlangen können.

Der Anwalt der früheren Besitzerin, Hannes Hartung, erwägt, Rechtsmittel einzulegen. Zunächst wolle er aber die Urteilsbegründung abwarten. Ein Defizit sah das Gericht zwar in der zu knappen Beschreibung von Qualität und Zustand des Teppichs im Versteigerungskatalog. Auch eine ausführlichere Beschreibung oder die Festsetzung eines höheren Mindestgebots in Augsburg hätten nicht unbedingt zu einem höheren Erlös geführt als die knapp 20.000 Euro. (dpa, TT)