Weltpolitik

Senegal - Sänger N‘Dour darf nicht zu Präsidentschaftswahl antreten

Der Sänger N‘Dour hatte erst am Mittwoch seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl bekannt gegeben.

Dakar – In der senegalesischen Hauptstadt Dakar ist es in der Nacht auf Samstag zu schweren Ausschreitungen gekommen. Auslöser war der Entscheid des Verfassungsgerichts, Präsident Abdoulaye Wade zu gestatten, Ende Februar für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. Für Verärgerung sorgte zudem, dass dem Weltmusik-Star Youssou N‘Dour nicht erlaubt wurde, für die Präsidentschaftswahl zu kandidieren. N‘Dour sagte im Fernsehsender France 3, der Entscheid des Verfassungsgerichts werde zu neuen „Spannungen“ führen. Wade werde mit seinem „Gewaltstreich“ nicht durchkommen.

„Der Entscheid, mich nicht mitmachen zu lassen, hatte nichts mit dem Gesetz zu tun. Es war ein politischer Entscheid, und wir werden mit einem politischen Entscheid antworten“, sagte N‘Dour ohne Details zu nennen. „Wir werden niemals zulassen, dass Abdoulaye Wade an der Wahl teilnimmt.“

Das Gericht erklärte, der international bekannte Sänger habe nicht die nötigen 10.000 gültigen Unterschriften von Unterstützern erhalten, sondern nur 8.900 gültige Unterschriften vorgelegt. Der Sänger selbst hatte von fast 13.000 Unterschriften gesprochen.

Präsident Wade forderte ein Ende der Proteste. Die Menschen gingen aus einer Laune heraus auf die Straße, die Demonstrationen führten zu nichts, sagte er im Staatsfernsehen. Seinen Gegnern warf er vor, nur „fadenscheinige“ Argumente gegen seine Kandidatur vorzubringen.

Senegals Verfassungsgericht hat die Kandidatur des populären Sängers Youssou N‘Dour für die Präsidentschaftswahl zurückgewiesen. Insgesamt akzeptierte das Gericht die Kandidaturen von 14 Bewerbern für die Präsidentschaftswahl am 26. Februar.

Der 85-jährige Wade hat bereits zwei Amtszeiten an der Spitze des westafrikanischen Staates hinter sich, ein drittes Mandat ist umstritten. Laut senegalesischer Verfassung sind einem Präsidenten nur zwei Amtszeiten erlaubt, doch diese Änderung trat erst nach Wades Amtsantritt im Jahre 2000 in Kraft. Das Gesetz gelte nicht rückwirkend, daher solle ihm die Kandidatur für eine dritte Amtszeit erlaubt werden, hatte Wade argumentiert. Die Opposition hatte bereits Proteste angekündigt, sollte das Gericht Wades Antrag entsprechen.

Wade wurde in der Vergangenheit oft kritisiert, zu viel Zeit im Ausland zu verbringen. Im Sommer 2009, als sein Land mit anhaltenden Überschwemmungen und Stromausfällen zu kämpfen hatte, verbrachte Wade seinen Urlaub in einer Villa in Frankreich.

Der Sänger N‘Dour hatte erst am Mittwoch seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl bekannt gegeben. Der 52-Jährige ist in Europa einer der bekanntesten afrikanischen Musiker. Seinen international wohl erfolgreichsten Hit „Seven Seconds“ nahm er im Sommer 1994 mit Neneh Cherry auf. In seiner Heimat ist N‘Dour, ein Grenzgänger zwischen afrikanischer Tradition und westlicher Popmusik, seit langem ein gefeierter Star. Das „Rolling Stone“-Magazin hat N‘Dour zu „Afrikas berühmtesten lebenden Sänger“ gekürt. In Europa und Amerika wurde er in den 1980er Jahren bekannt, vor allem durch seine Zusammenarbeit mit Paul Simon und später mit Peter Gabriel.

Bereits in der Vergangenheit hatte N‘Dour scharfe Kritik an der Regierungspartei geübt. Im November kündigte er an, aus dem Musikgeschäft auszusteigen und sich auf die Politik zu konzentrieren.

Der Grammy-Gewinner besitzt einen Radiosender und eine Zeitung. Diese Medien berichten regelmäßig über Korruption und Günstlingswirtschaft der amtierenden Regierung und des Präsidenten. In den vergangen Jahren engagierte sich N‘Dour unter anderem im Kampf gegen Malaria. (APA/sda/AFP/dpa)