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Grasser - 200 Mio.-Klage der CA Immo wegen Buwog

Die börsenotierte CA Immobilien Anlagen AG (CA Immo) hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.

Wien - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) und die anderen Beschuldigten in der Causa Buwog sind nun auch mit einer Schadenersatzforderung der CA Immo konfrontiert, die im Privatisierungsverfahren der Bundeswohnungen dem Immofinanz-Konsortium knapp unterlegen war. Die börsenotierte CA Immobilien Anlagen AG (CA Immo) hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, berichtet die Wiener Wochenzeitung „Falter“ in ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe laut Vorausmeldung.

Die CA Immo macht gegenüber dem Gericht einen Schaden von „zumindest 200 Mio. Euro“ geltend, der aus den strafrechtlich relevanten Handlungen der Beschuldigten in der Buwog-Causa entstanden sei. Dies geht aus dem ergänzenden Schriftsatz zum Privatbeteiligtenanschluss hervor, der dem „Falter“ vorliegt und der APA zur Einsicht übermittelt wurde. Die CA Immo hatte am Dienstag auf Anfrage der APA zwar ihre Schadenersatzforderung gegen die Buwog-Beschuldigten, darunter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestätigt, aber nicht die konkrete Höhe der Forderung.

„Der CA lmmo ist aus den strafrechtlich relevanten Handlungen der Beschuldigten ein Schaden in Höhe von zumindest 200 Mio. Euro entstanden, der hiermit geltend gemacht wird und der sich insbesondere aus Beraterhonoraren (in Höhe von zumindest 500.000 Euro) und dem entgangenen Gewinn zusammensetzt. Der entgangene Gewinn wurde dabei im Wesentlichen aufgrund von in Geschäftsberichten der Immofinanz AG ausgewiesenen Bewertungs- und Verkaufsergebnissen, abzüglich Finanzierungskosten sowie latente Steuern, ermittelt“, heißt es im Schriftsatz.

„Da die CA lmmo mangels Kenntnis sämtlicher konkreter vertraglicher Regelungen, die zwischen der Republik Österreich einerseits und dem ‚Österreich Konsortium‘ andererseits zur und im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zuschlagsentscheidung getroffen wurden, derzeit nicht in der Lage ist, die Höhe des Schadens konkret zu beziffern, richtet sich der Anspruch der CA lmmo hilfsweise auch auf die Feststellung, dass die Beschuldigten zum Ersatz des Schadens gegenüber der CA lmmo dem Grunde nach verpflichtet sind.“

Bei der Privatisierung der staatlichen Bundeswohnungen im Jahr 2004 flossen während Grassers Amtszeit heikle Informationen: Das Immofinanz-Konsortium, das den Zuschlag erhielt, soll Hinweise zu den finanziellen Möglichkeiten des Mitbewerbers CA-Immo bekommen und daraufhin im Endspurt sein Angebot nachgebessert haben. Überbracht wurde die Information vom Lobbyisten Peter Hochegger, der sie vom Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger bekommen hatte. Hochegger und Meischberger erhielten von der siegreichen Immofinanz fast 10 Mio., Euro Provision, das Geld floss unversteuert nach Zypern und letztlich auf drei Konten in Liechtenstein. Den Verdacht, dass Grasser entscheidende Informationen aus dem Privatisierungsverfahren gegen Schmiergeld für seine Freunde und Geschäftspartner und möglicherweise auch für ihn weitergegeben habe, hat dieser stets entschieden zurückgewiesen.

„Wir haben das Verfahren von Beginn an verfolgt und alle möglichen Rechtsschritte gemacht. Nun haben wir uns im Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, um die Interessen unserer Aktionäre zu wahren“, sagte eine Sprecherin der CA Immo zur APA.

Neben der Schadenersatzforderung muss sich Grasser auch mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen: Die Kriminalpolizei eröffne nun eine neue Front im Finanzstrafverfahren gegen den Ex-Finanzminister wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, so der „Falter“. Untersucht wird die Versteuerung der unterjährigen Gewinne auf jenem Konto, auf das Grasser 500.000 Euro seiner Schwiegermutter eingezahlt haben will. Mit dem Geld wurden bei Aktiendeals unterjährige Gewinne von 65.000 Euro erwirtschaftet. Nun gehe es um die Frage, wer diese Gewinne versteuern hätte müssen.

Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota erklärte der Tiroler Finanzbehörde, sie sei nicht wirtschaftlich Berechtigte des Geldes gewesen. Grasser selber hat laut „Falter“ diese Gewinne offenbar nicht versteuert und auf seine Schwiegermutter verwiesen. Grassers Anwalt betonte, alles sei korrekt versteuert worden. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (APA)