St. Johann nicht Nachfolger des Kitzbüheler Spitals
Zulagen klagte ein Primar des einstigen Kitzbüheler Krankenhauses ein. Das Gericht sah jedoch weder Anspruch noch Rechtsnachfolger.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Kitzbühel –Das mit 1. Jänner 2010 endgültig geschlossene Krankenhaus Kitzbühel sorgt weiter für Nachwehen bei Gericht. Klagen von vier einstigen Ärzten und zwei Schwestern des vom Land Tirol geschlossenen Spitals sind anhängig. Die Ärzte fielen aufgrund ihrer Stellung als leitende Angestellte bei dem von einer Schlichtungsstelle erlassenen Sozialplan durch den Rost: Richter Reinhard Vötter verpflichtete damals die Stadtgemeinde Kitzbühel als Träger des Krankenhauses zu einer Zahlung von 865.000 Euro an 125 Spitalsmitarbeiter. Damit sollen laut Begründung des Bescheides „wesentliche Nachteile für die Mitarbeiter durch die Betriebsänderung“ ausgeglichen werden.
Solche Nachteile sah der einstige ärztliche Leiter des Spitals auch durch den Verlust von verschiedensten Zulagen in der Höhe von 26.346 Euro. Darauf klagte der Primar nicht nur die Stadtgemeinde Kitzbühel als einstiger Arbeitgeber und Träger des Krankenhauses, sondern auch den für das Bezirkskrankenhaus St. Johann zuständigen Gemeindeverband als – behaupteten – Betriebsnachfolger. Eine Klage, die vorerst in erster Instanz von Richter Reinhold Baier per 62-seitigen Urteil nicht nur zur Gänze abgewiesen wurde, sondern auch eine rechtliche Betriebsnachfolge über gut zehn Seiten klar verneint.
Anwalt Thomas Walzel von Wiesentreu bekam das Urteil für den Gemeindeverband nun zugestellt: „Das Gericht stellt in eindeutiger Weise klar, dass es sich bei der Schließung des Krankenhauses Kitzbühel und bei der Ausweitung der Dienstleistungen des BKH St. Johann nur um eine bloße Funktionsnachfolge, aber nicht um einen Betriebsübergang handelt. Dieses weitreichend begründete Urteil hat natürlich auch Wirkung über diesen Fall hinaus!“
Walzel von Wiesentreu zitiert begründend aus dem der TT vorliegenden Urteil: „Die geringfügig übernommenen Betriebsmittel und das Personal von 14 % der Belegschaft sind derart geringfügig, dass von keinem Übergang der wirtschaftlichen Einheit KH Kitzbühel ausgegangen werden kann. Mit dem vom BKH St. Johann übernommenen Verbrauchsmaterial, bestehend aus Implantaten, Schrauben, Verbandsmaterial und dergleichen, sowie mit den übernommenen 21 von 150 Beschäftigten (darunter nur drei Ärzte und drei Verwaltungsangestellte) kann der Betrieb Kitzbüheler Krankenhauses nicht derart nachgezeichnet werden, dass die wirtschaftliche Einheit des ehemaligen Krankenhauses wiedererkennbar und ihre Identität bewahrt ist.“ Richter Baier abschließend: „Letztlich wurde der Betrieb in Kitzbühel einfach nur stillgelegt.“ Der Gemeindeverband dürfte darüber überglücklich sein.
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