Fehlende Schneeräumung sorgt für frostige Stimmung

Ein Hausbesitzer in Untertilliach fühlt sich schikaniert, weil sein Zufahrtsweg nicht geräumt wird. Der Bürgermeister dementiert.

Von Claudia Funder

Untertilliach – Eiszeit herrscht in der kleinsten Gemeinde Osttirols – nicht nur hinsichtlich der aktuellen Temperaturen. Die Fronten sind verhärtet. Die bekannten Querelen zwischen Bürgermeister Robert Mößler (ÖVP) und dem Obmann der Agrargemeinschaft Siegmund Bichler dauern bereits Jahre. Es gab Differenzen um Weiderechte in der Agrargemeinschaft Au Bühel und Winkl. Vor zwei Jahren folgte ein Konflikt. Ein Weg wurde geräumt, für den keine Nutzung nötig gewesen wäre. Ein Anwalt kam zu Wort.

Nun kommt ein völlig unbeteiligter Gemeindebürger zum Handkuss, dessen Hauszufahrt auf Agrargemeinschaftsgrund verläuft. Michael Meyer kaufte ein 300 Jahre altes Bauernhaus, das zwischen zwei weiteren Gebäuden liegt. Parallel an diesen Bauten führt ein Fahrweg vorbei. „Wir stellten im Sommer einen Antrag auf Schneeräumung, dieser wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass es keine schriftliche Zufahrtsgenehmigung der Agrargemeinschaft als Eigentümerin gäbe“, ärgert sich der Hauseigner, der mit seiner Frau und seinen vier Kindern nach Osttirol gezogen war. „Eine uneingeschränkte Pkw-Zufahrt besteht laut Obmann der Agrargemeinschaft seit 40 Jahren und fällt somit unter das Servitutsrecht.“ Die Liegenschaft stand jahrelang leer, wurde aber in dieser Zeit durch die Gemeinde geräumt. Am Dienstagvormittag habe, erzählt Meyer, der Bürgermeister den Gemeindearbeiter wiederum mit der Räumung des hinter seinem Domizil liegenden Ferienhauses beauftragt und persönlich überwacht, dass die Fräse auf dem Wegstück vor seinem Haus nicht zum Einsatz komme. Es würden also die Zufahrten zu zwei leer stehenden Gebäuden geräumt, zu seinem aber nicht. Der gesamte Weg werde nur geräumt, wenn die Gäste des Ferienhauses da sind.„Scheinbar sind es persönliche Gründe, dass uns Robert Mößler nicht gesonnen ist, obwohl ich es mir nicht erklären kann“, so Michael Meyer.

„Es handelt sich um keine öffentliche Gemeindestraße, sondern um einen Privatweg, der nach dem Güter- und Seilwegegesetz geregelt ist“, kontert Mößler. Die Gemeinde biete aber an, auch diese Wege gegen eine Pauschale zu räumen, wenn ein Vertrag unterzeichnet wird. Außerdem benötige er eine formale Bestätigung des Obmanns, dass ohne Haftungsansprüche geräumt werden könne. Mößler: „Ich gehe aufgrund meiner Erfahrungen mit der Agrargemeinschaft ohne Vereinbarung kein Geschäft mehr ein.“ Der Obmann wundert sich, dass die anderen beiden Hauseigner keine Bestätigung brauchen. Meyer, der für die Räumung zahlen will, wandte sich nun mit einem Brief an Landeshauptmann, Bezirks­obfrau und ÖVP-Bezirks­obmann. Die Causa „rieche“ nach Willkür oder Amtsmissbrauch, schreibt er.