Mieminger Gemeinderat zieht vors Höchstgericht

Die Gemeinde Mieming will bei zwei Alm-Agrargemeinschaften für Rechtssicherheit sorgen und geht in die entscheidende Instanz.

Von Thomas Ploder

Mieming –Drei Entscheidungen des Landesagrarsenats (LAS) rund um Agrargemeinschaften standen am Ende der Debatte des Mieminger Gemeinderates in seiner jüngsten Sitzung. Bürgermeister Franz Dengg zeigte sich grundsätzlich verwundert darüber, dass der LAS bei den Agrargemeinschaften Fronhausen-Gschwent, Marienbergalm und Simmering-Alm jeweils gegensätzlich zur Erstinstanz entschied. Bei der AG Fronhausen-Gschwent handelt es sich nach Ansicht des LAS nun doch um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft, bei den zwei Almen jedoch nicht.

Der Mieminger Dorfchef appellierte im ersten Fall an den Gemeinderat, die Entscheidung „pro Gemeinde“ – wie auch bereits in der vorangegangenen Sitzung bei den AG Barwies und See-Tabland-Zein – anzuerkennen und auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.

In Bezug auf die Almen warb der Bürgermeister – für viele überraschend – erstmals um Zustimmung für einen Gang vor die Höchstgerichte. Auf den ersten Blick wenig verwunderlich, stellte sich der LAS doch auf die Seite der Agrarier und gegen die Gemeinde (die erstinstanzlich rechtlich die Nase noch vorne hatte). Überraschend war allerdings die Argumentation, mit der Dengg seinen Wunsch nach dauerhafter Rechtssicherheit begründete: „Die Gemeinde will sicher keine Almen“, erklärte Franz Dengg. Aber: „Wir sind ein Rechtsstaat und was der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, gilt für immer und ewig, für alle Zeiten“, so der gelernte Jurist Dengg.

Die Oppositionsführer Josef Rauch und Ulrich Stern hätten sich „zur Absicherung“ solch eine höchstgerichtliche „ewige“ Entscheidung auch in jenen Fällen gewünscht, in denen der LAS im Sinn der Gemeinde entschied. „Die Agrargemeinschaften gehen hier weiter“, so Stern, „und die Gemeinde hat sich selbst entwaffnet.“

Die Abstimmungen für einen Gang vor die Höchstgerichte endeten gegen die Stimmen der im Gemeinderat überproportional stark vertretenen Agrarier mit 9:5 Stimmen bei jeweils einer Enthaltung.