Privatklinik Hochrum fühlt sich von Behörde schikaniert

Der Kampf um den Hubschrauberlandeplatz des Sanatoriums geht mit unverminderter Härte weiter. Das zeigte die Berufungsverhandlung.

Von Christoph Mair

Innsbruck, Rum –Auch wenn erwartbar noch keine Entscheidung fiel: Die Berufungsverhandlung über den umstrittenen Hubschrauberlandeplatz bei der Privatklinik Hochrum gestern Dienstag am Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) hatte es in sich. Der Heliport, der nur für Ambulanz- und Rettungsflüge dienen soll, war dem Sanatorium in erster Instanz von der Bezirkshauptmannschaft wegen negativer Lärm- und medizinischer Gutachten verwehrt worden.

An der Ablehnung ließ der Anwalt der Privatklinik kein gutes Haar. „Das war eine Fehlentscheidung“, polterte Herbert Schöpf und zählte eine Reihe von jüngst genehmigten Landeplätzen von Hall bis Lienz auf, die ohne den ganzen Aufwand unkompliziert genehmigt worden seien. Gesetzesstellen im konkreten Fall anders anzuwenden, deute auf „Willkür der Behörde“, hin, schäumte Schöpf. Und die Prüfung eines letztlich nicht berechtigten Antrages der Gemeinde auf Umweltverträglichkeitsprüfung durch alle Instanzen habe das Verfahren um mehr als ein Jahr verzögert.

Klaus Kiechl, Leiter des Verkehrsreferates der BH Innsbruck, hielt dagegen. Jeder Fall müsse einzeln betrachtet werden. Wenn wie in Rum massive Einwände gegen einen Landeplatz auftauchten, sei die Behörde verpflichtet, diese durch Gutachten zu überprüfen.

Dass die Gutachter angesichts von beantragten statistisch 1,7 Flügen pro Tag von einer „Dauerbelastung“ und einer „dramatischen Pegelerhöhung“ sprachen, ließ wiederum Herbert Schöpf den Kopf schütteln. Die Heliports bei den Krankenhäusern Hall oder Innsbruck hätten ein Zigfaches zu verzeichnen und die Flugschneisen verliefen direkt über wesentlich dichter verbautem Wohngebiet. „Müssen die Menschen dort weniger geschützt werden?“, fragte sich Schöpf. Dem lärmtechnischen Gutachter warf er vor, dass Messungen an einem Tag an drei Messstellen über eine Stunde „nicht repräsentativ“ seien. Der Sachverständige konterte, dass er sich an vorliegende Normen gehalten habe.

Sein Medizinerkollege argumentierte, dass die Belastung für die Anrainer auch deshalb entstehe, weil die Flüge nicht vorhersehbar seien. Ein landender Hubschrauber verursache Spitzenwerte von 95 Dezibel (Disco). Auf das beharrliche Nachfragen Schöpfs, ob man bei der geringen Zahl von Flügen von einer Dauerbelastung sprechen könne, blieb der Arzt dabei, dass unabhängig von der Anzahl der Pegel um 18 Dezibel auf 64 und damit nahe an die Grenze der Gesundheitsgefährdung (65 Dezibel) ansteige.

Wie letztlich der UVS in dieser strittigen Frage entscheidet, eine Antwort darauf erfolgt schriftlich.