Anzeige gegen Nestle wegen Mord an Gewerkschafter
Nestle soll die Ermordung eines kolumbianischen Gewerkschafters mitverschuldet haben. Eine Anwaltsgruppe hat in der Schweiz eine Anzeige eingereicht.
Berlin/Zug - Eine in Berlin ansässige Anwaltsgruppe hat bei der Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Zug Strafanzeige gegen den Lebensmittelkonzern Nestle und fünf Manager eingereicht. Sie sollen die Ermordung eines kolumbianischen Gewerkschafters mitverschuldet haben.
Unterlassen von Schutzmaßnahmen
Rund sechseinhalb Jahre nach der Ermordung des Gewerkschafters Luciano Romero in Valledupar, im Nordosten Kolumbiens, soll der weltgrößte Nahrungsmittelkonzern Nestle für die Tat von kolumbianischen Paramilitärs geradestehen. Diese hatten den Gewerkschafter verschleppt, unter Folter verhört und durch 50 Messerstiche getötet.
Die Anwaltsgruppe des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und die kolumbianische Lebensmittel- Gewerkschaft Sinaltrainal haben am Montag in Zug Strafanzeige gegen Nestle und fünf Mitarbeiter eingereicht, wie ECCHR und Schweizer Nichtregierungsorganisationen am Dienstag mitteilten.
Die Strafanzeige wurde in Zug eingereicht, weil sich in der dortigen Gemeinde Cham einer der beiden Unternehmenssitze von Nestle befindet. Die Zuger Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda den Eingang der Strafanzeige.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, durch Unterlassen von Schutzmaßnahmen den gewaltsamen Tod des Gewerkschafters mitverursacht zu haben, wie es in der Strafanzeige heißt, die der Schweizer Nachrichtenagentur sda vorliegt.
Der von der kolumbianischen Justiz bereits verurteilte Mord an Luciano Romero sei im Kontext eines über 50 Jahre andauernden bewaffneten Konflikts geschehen, schreibt ECCHR. Romero habe bereits vor seiner Ermordung während Jahren Todesdrohungen erhalten.
Dabei hätten auch leitende Mitarbeiter der kolumbianischen Nestle-Tochter Cicolac eine Rolle gespielt, werfen ECCHR und Sinaltrainal dem Konzern vor. „Sie verleumdeten ihn und andere Gewerkschafter mehrfach als angebliche Guerilla-Kämpfer“, schreiben die Autoren der Strafanzeige. Romero sei grundlos beschuldigt worden, für einen Bombenanschlag auf das Werksgelände von Cicolac verantwortlich zu sein.
Mit paramilitärischen Kreisen verflochten
Romero war bis im Oktober 2002 bei Cicolac angestellt. Als Gewerkschafter vertrat er die Arbeiter in Verhandlungen über einen Kollektivvertrag. Die öffentlichen Diffamierungen seien für die Gewerkschafter lebensbedrohlich gewesen, argumentieren ECCHR und Sinaltrainal: „Denn die lokale Nestle-Vertretung war auf mehreren Ebenen mit paramilitärischen Kreisen verflochten.“ So seien beispielsweise gewisse Milchlieferanten von Cicolac mit den Paramilitärs verbandelt gewesen.
Die Schweizer Unternehmensführung habe von dem „Risikoverhalten“ ihrer Kadermitarbeiter in Kolumbien und den daraus folgenden Gefahren für die Gewerkschafter gewusst, heisst es in der Strafanzeige. „Sie blieb dennoch untätig“, kritisieren ECCHR und Sinaltrainal.
Ob dieses Verhalten strafrechtlich relevant ist, muss nun die Zuger Staatsanwaltschaft prüfen. Die Strafanzeige gegen Nestle und deren Topmanager ist in einem solchen Zusammenhang einmalig: „Damit könnte ein Schweizer Unternehmen erstmals für im Ausland begangenes Unrecht in der Schweiz haftbar gemacht werden“, schreibt der Verein Multiwatch im Namen zahlreicher Schweizer Nichtregierungsorganisationen.
Nestle weist sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Mord an Romero zurück und wird sich „entschieden dagegen verteidigen“, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Sinaltrainal und ECCHR hätten keinerlei Beweise für die Anschuldigungen.
Die Gewerkschaft Sinaltrainal habe Nestle zudem bereits wiederholt der Komplizenschaft an der Ermordung von Gewerkschaftern in Kolumbien beschuldigt. „Sie hat ihre Rechtsstreitigkeiten gegen das Unternehmen weder vor Gerichten in Kolumbien, noch in den USA oder vor der Internationalen Arbeitsorganisation gewonnen.“ (APA/sda)