Tauziehen um Jagdgesetz

Das Jagdgesetz wirbelt viel Staub auf. Die Bundesforste nehmen die Novelle ins Visier, der Jägerverband wirft den Bundesforsten „jagdfeindliche Begehrlichkeiten“ vor.

Von Matthias Christler

Innsbruck –Die Tiroler Jäger und die Bundesforste warten derzeit mit Spannung auf Post. Jeden Tag kann der Entwurf zur Novelle des Jagdgesetzes eintreffen. Schon jetzt ist klar – obwohl der Inhalt noch nicht offiziell sein dürfte: Eine der beiden Seiten wird dem Land eine lange und höchst unzufriedene Stellungnahme zurückschicken; zu groß sind die Differenzen.

Inzwischen sickern immer mehr Details durch. Und immer deutlicher wird, dass es vor allem die Bundesforste sind, die in wichtigen Punkten das Nachsehen haben werden. Landesjägermeister Karl Berktold hingegen zeigt sich zufrieden: „Wir haben inhaltlich unsere Forderungen eingebracht und meines Wissens wurden diese auch berücksichtigt“, sagt er. Auch wenn in einzelnen Bereichen sich die Jäger an das neue Gesetz gewöhnen müssen.

Einigen Jägern bleibt wohl nichts anderes übrig, als umzuziehen. Die Jagdschutzorgane sollen in Zukunft direkt bei dem von ihnen betreuten Jagdgebiet wohnen. Von Seiten des Jägerverbandes heißt es dazu, dass dies eine Umstellung sei, aber geregelt werden kann. Aufgekommen ist dieses Detail der Novelle durch eine Anfrage an den Tiroler Landtag. Der Abgeordnete Walter Gatt wies darauf hin, dass nach einem Verkehrsunfall im vergangenen Oktober ein schwer verletztes Wild zu lange leiden musste. Ein anwesender Polizist durfte das Tier nicht erschießen. Es dauerte laut Anfrage 40 Minuten, bis ein Jäger vor Ort war, um dem Leiden ein Ende zu setzen.

Neben der Wohnsituation der Jäger löst aber vor allem die Neuregelung der Abschusspläne einen Konflikt aus. Die Anzahl der Wildtiere, die in einem Bezirk zu schießen sind, hat bisher die Behörde festgelegt. Nach der Novelle soll das beim Großteil des Wildes (Ausname Rotwild) in den Aufgabenbereich des Bezirksjägermeisters fallen. Der Grundeigentümer, also auch die Bundesforste, haben laut dem Entwurf kein Mitspracherecht. Bernhard Schragl, Sprecher der Bundesforste, sieht dadurch die Schutzfunktion des Waldes gefährdet: „Die Jägerschaft schaut nur auf das Wild, wir auf das Wechselverhältnis zwischen Wald und Wild“, sagt Schragl. Einige Punkte in der Novelle müsse man noch einmal besprechen. „Wenn die Jägerschaft die Abschusszahlen alleine festlegt, ist das so, als wenn die Autofahrerclubs sich die Verkehrsregeln aussuchen können“, vergleicht der Sprecher der Bundesforste.

Landesjägermeister Berk­told sieht in der Kritik der Bundesforste „jagdfeindliche Begehrlichkeiten“. In der Zeitung des Jägerverbandes konkretisiert er dies: Die Bundesforste würden wie andere Forstorganisationen eine gesetzliche Verankerung von „Wald vor Wild“ mit Nachdruck fordern. „Dass damit der Weg für bayerische Verhältnisse geebnet werden würde, wo bekanntlich die Jagdstrukturen vernichtet wurden, ist Gewissheit“, setzt er fort. Der Landesjägermeister spricht zudem die Mindestreviergrößen an, die im Gesetz festgeschrieben sind. Die Bundesforste hätten in der Vergangenheit davon profitiert, dass Reviere gesplittet wurden. Damit habe man Jäger einsparen und höhere Pachterlöse erzielen können. Für Schragl eine „emotionale Kritik an den Bundesforsten mit wenigen Argumenten“.