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Streit um Hausbrieffächer vor VfGH

Bis Jahresende 2012 muss die Österreichische Post rund 900.000 Hausbrieffach-Anlagen auf eigene Kosten umrüsten - und wehrt sich dagegen. Am Mittwoch fand dazu eine Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) statt, dem Vernehmen nach wird Verfassungsrichter Johannes Schnizer frühestens Ende März ein Urteil zustellen.

Bisher hat die Post ein Viertel der Anlagen umgebaut, insgesamt soll die Umrüstung der teilstaatlichen Post AG nach Eigenangaben 30 Mio. Euro kosten. Die Post geht davon aus, dass - falls das Gesetz unverändert bleibt - die Umrüstungsfrist bis 31. Dezember eingehalten werden kann. Bremsend wirke sich aus, dass es schwierig sei, die Adressen der Hausbesitzer zu ermitteln. Ein Drittel der Daten fehle noch, hieß es in der öffentlichen Verhandlung.

Die Umrüstung ist erforderlich, damit auch Mitbewerber der Post ohne einen Generalschlüssel ihre Poststücke einwerfen können. Dazu haben die Brieffächer Schlitze. Ursprünglich mussten die Hauseigentümer diese Umrüstung zahlen, mit dem Postmarktgesetz 2009 wurde diese Belastung aber der Post auferlegt.

Sie kann sich aber das Geld von der Konkurrenz teilweise zurückholen - zumindest theoretisch. Denn zahlen müssten nur konzessionierte Anbieter mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Mio. Euro - und die gibt es laut Post nicht. Laut Mitbewerbern deswegen nicht, weil das Postmarktgesetz ein „Postschutzgesetz“ im Sinne des teilstaatlichen Konzerns ist.