Strafprozessordnungs-Reform: SPÖ kündigt Entschärfung an
Das Berufsgeheimnis soll auch für Beschuldigte weiterhin gelten, kündigte SP-Justizsprecher Jarolim an.
Wien – Die Koalition wird die umstrittene Novelle der Strafprozessordnung in zumindest einem Punkt entschärfen: Laut SP-Justizsprecher Hannes Jarolim werden Anwälte, Ärzte und Journalisten auch dann ein Einspruchsrecht gegen die Beschlagnahme von Unterlagen erhalten, wenn gegen sie ermittelt wird. Im aktuellen Entwurf hätten sie dieses Einspruchsrecht nur dann, wenn sie nicht als „Beschuldigte“ gelten. Die anderen Kritikpunkte wird man laut Jarolim gemeinsam mit Experten und den Justizsprechern der Opposition am Montag im Ministerium besprechen.
„Geändert werden soll auf jeden Fall der Umstand, dass Beschuldigte nicht das Recht haben, sich entsprechend gegen Verstöße gegen das Berufsgeheimnis zu wehren“, kündigte Jarolim an: „Damit ist die Hauptstoßrichtung der Kritik erfüllt.“ Die weiteren Kritikpunkte sollen am Montag unter Expertenbeteiligung besprochen werden. Eingeladen werden sollen die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer, Elisabeth Rech, sowie Helmut Fuchs, der Vorstand des Strafrechtsinstituts an der Universität Wien. „Da werden wir sicherlich auf einen grünen Zweig kommen. Wenn nicht, dann wird es das Gesetz in der Form nicht geben“, so Jarolim.
Ein offener Punkt ist laut Jarolim auch, ob die beschlagnahmten Akten bis zur Klärung der Sachlage (wie bisher) versiegelt und beim unabhängigen Gericht verwahrt werden oder ob die Unterlagen (wie jetzt geplant) von der Staatsanwaltschaft und ihren „Hilfskräften“ verwahrt und gesichtet werden sollen. Gerade bei so sensiblen Angelegenheiten wie beim Beschlagnahmen von Geheimnisträgerdokumenten müsse jedem Ansatz, den Grundrechtsschutz aufzuweichen, entgegengetreten werden, so Jarolim.
Er habe zwar großes Verständnis für den Wunsch der Justiz nach rascheren Verfahren. „Wir erleben in der Causa Grasser exemplarisch, wie jemand, der nach außen sagt, es soll schneller gehen, durch hinhaltende Taktik in begrenzten Bereichen das gesamte Verfahren blockiert“, sagt der SP-Politiker. Dies dürfe aber nicht zur Aufweichung der Berufsgeheimnisse führen, denn: „Grasser ist kein Geheimnisträger.“ (APA)