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Gesetzesänderung rettete Molterer vermutlich vor Verfahren

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüfte nach Casinos-Sponsoring Verdacht des „Anfütterns“ - Das Verfahren wurde nach der Entschärfung des Korruptionsstrafrechts 2009 eingestellt.

Wien - Die Entschärfung des Korruptionsstrafrechts im Jahr 2009 hat den damaligen Vizekanzler Wilhelm Molterer (V) möglicherweise vor einem Strafverfahren bewahrt. Die nun von der FPÖ publik gemachte Bezahlung einer Wahlveranstaltung des damaligen ÖVP-Spitzenkandidaten am 22. September 2008 durch die Casinos Austria wurde nämlich schon damals von der Korruptions-Staatsanwaltschaft geprüft. Wie ein Sprecher der Behörde der APA am Montag bestätigte, wurde das Verfahren Ende 2009 unter anderem deshalb eingestellt, weil das Delikt des „Anfütterns“ zuvor vom Gesetzgeber entkriminalisiert worden war.

Die neuerliche Anzeige der FPÖ gegen Molterer bzw. die Casinos Austria in diesem Zusammenhang ist bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft übrigens noch nicht eingelangt, wie Behördensprecher Martin Ulrich sagte. Ob die Korruptionsermittler die Causa selbst behandeln werden, oder ob das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten wird, wollte Ulrich folglich nicht beurteilen. Dort läuft laut Medienberichten bereits ein weiteres Verfahren gegen Molterer im Zusammenhang mit einer Zahlung durch ein Glücksspielunternehmen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die 2009 eingestellten Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft in dieser Causa waren laut Ulrich durch eine anonyme Anzeige ausgelöst worden. Geprüft wurde das Sponsoring von Molterers Wahlveranstaltung durch die Casinos Austria (die Kosten lagen laut Ulrich übrigens deutlich unter den nun von der FPÖ behaupteten 20.000 Euro) mit Blick auf zwei mögliche Tatbestände: Erstens hätte es sich um einen Fall von Bestechung bzw. Bestechlichkeit handeln können, zweitens um das verbotene „Anfüttern“ eines Amtsträgers (nämlich des damaligen Vizekanzlers und Finanzministers Molterer).

Das Verfahren wurde allerdings Ende 2009 eingestellt. „Bestechlichkeit“ war laut Ulrich nicht gegeben, weil in der damaligen Anzeige kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Sponsoring und einer konkreten Amtshandlung Molterers hergestellt wurde.

Möglicherweise hätte die von den Casinos übernommene Wahlveranstaltung aber einen Fall des verbotenen „Anfütterns“ von Amtsträgern darstellen können. Gemäß damaliger Rechtslage war Amtsträgern wie Molterer nämlich jede Geschenkannahme in Hinblick auf ihre Amtsführung verboten. Diese erst Anfang 2008 durchgeführte Verschärfung des Korruptionsstrafrechts war allerdings nur von kurzer Dauer: Nach massiven Protesten von Großkonzernen wie Siemens und Uniqa sowie der von ihnen gesponserten Kultur-Events wurde das Anfüttern per 1. September 2009 wieder entkriminalisiert.

Mit dem Ende des scharfen Anfütterungs-Verbots begründet Ulrich auch die Einstellung des diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens gegen Molterer Ende 2009. Man habe das Verfahren wegen Anfütterns schon allein deshalb beenden müssen, „weil es aus rechtlichen Gründen nicht mehr strafbar war“. Und: „Zum Zeitpunkt der Einstellung war das nicht mehr gegeben, deswegen war es nicht mehr heranzuziehen.“ Nicht beurteilen will Ulrich, ob es ein Strafverfahren gegen Molterer gegeben hätte, wenn das Anfütterungsverbot weiterbestanden hätte: „Das ist hypothetisch.“ (APA)