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Elsner will Richter ausschließen und Anklage kippen

Elsner hat einen Befangenheitsantrag eingebracht, weil Richter Christian Böhm damals Elsners U-Haft viermal verlängert habe.

Wien – Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner kämpft dagegen, dass er im zweiten BAWAG-Prozess erneut auf der Anklagebank sitzen soll. Gegen seinen neuen Richter und gegen eine neue Anklage im zweiten BAWAG-Strafprozess hat er Rechtsmittel erhoben. Gegen Richter Christian Böhm, der den zweiten BAWAG-Prozess führen soll, hat Elsner einen Befangenheitsantrag eingebracht, weil Böhm Elsners Untersuchungs-Haft viermal verlängert habe, bestätigt Elsners Anwalt Tassilo Wallentin einen Bericht in der morgigen „Presse“ (Dienstagsausgabe) gegenüber der APA. Gegen den Subsidiarantrag der BAWAG, durch den Elsner erneut der Prozess gemacht werden könnte, geht Elsner ebenfalls vor.

Die Staatsanwaltschaft selber hatte ja auf eine erneute Anklage Elsners verzichtet, da dieser schon im ersten BAWAG-Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von 10 Jahren Haft verurteilt wurde. Die BAWAG will aber auf Elsners Stiftung zugreifen, wo er seine ausgezahlte Pensionsabfindung geparkt hat, und hat daher einen Strafantrag gegen Elsner wegen Betrugs eingebracht. Wie Elsners Anwalt gegenüber der APA erläutert, sei der BAWAG-Strafantrag jedoch möglicherweise zu spät eingebracht, jedenfalls sei er ohne materielle Grundlage. Die Verurteilung Elsners wegen Betrugs in Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung war vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Dezember 2010 aufgehoben worden.

Unterdessen wehrt sich der frühere BAWAG-Chef und jetzige Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny gegen Elsners jüngste Vorwürfe. Dieser hatte behauptet, dass Nowotny und die ÖGB-Spitze beim Vergleich mit Refco in den USA im Jahr 2006 etwas Falsches behauptet und der Bank bzw. dem damaligen Eigentümer ÖGB geschadet hätten. Nowotny widerspricht in der „Krone“ und in „Österreich“ (Dienstagsausgaben), diese Vorwürfe seien „absurd“. Der Vergleich sei zur Rettung der Bank erfolgt.