Innenpolitik

Neuregelung für Inskription passierte Ministerrat

Die ungeliebte Uni-Voranmeldung soll schon bald der Vergangenheit angehören: Am Dienstag passierte jene Regierungsvorlage, die die Inskription an den österreichischen Universitäten neu regelt, den Ministerrat. Im selben Wurf beschlossen wurde die raschere Anerkennung von Bildungsabschlüssen von Drittstaatsangehörigen.

Beides bringe „spürbare Verbesserungen für alle Studierenden und Lehrenden sowie Akademiker aus Drittstaaten“, so Wissenschaftsminister Töchterle in einer Aussendung. Die vorverlegte Inskriptionsfrist soll mit kommendem Wintersemester die verpflichtende Voranmeldung ablösen, die von Studentenvertretern als „Flop des Jahres“ bezeichnet wurde und die den Unis nicht die erhoffte erhöhte Planbarkeit gebracht hat. Ab Herbst sind Voranmeldung und Inskriptionsfrist an einem gemeinsamen, früheren Datum zusammengelegt: Bachelor- und Diplomstudenten müssen sich dann bereits bis 5. September für das Wintersemester (WS) bzw. bis 5. Februar für das Sommersemester (SS) inskribieren. Damit bleibe noch ein knapper Monat Zeit, das Lehrangebot an unerwartete Studierendenzahlen anzupassen, begrüßte Heinrich Schmidinger, Präsident der Universitätenkonferenz, die Neuregelung in einer Aussendung.

Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Unis selbst fest, bis zum österreichweit einheitlichen Ende muss aber eine Zulassungsfrist von mindestens acht (WS) bzw. vier (SS) Wochen bestehen. Ein Ausnahmekatalog regelt, wer sich in der Nachfrist bis 30. November bzw. 30. April inskribieren kann.

Eine weitere Änderung des Universitätsgesetzes bringt die Halbierung der Wartezeit für die Anerkennung von ausländischen akademischen Abschlüssen. Statt bisher sechs Monate haben Universitäten ab Einreichen der vollständigen Unterlagen künftig nur noch drei Monate Zeit, um zu prüfen und zu entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen geleistet werden müssen.