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Gold-Mord: Verdächtiger leugnet - U-Haft verhängt

Um jeglichen Verdacht der Befangenheit zu vermeiden geben die Tiroler Ermittlungsbehörden den Fall an ihre Vorarlberger Kollegen weiter. Indes wurde am Mittwoch die Untersuchungshaft beschlossen.

Innsbruck, Feldkirch – Einen Tag nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft in Innsbruck mit brisanten Details im Mordfall von Wiesing aufhorchen ließen, ist am Mittwoch die Untersuchungshaft über den 51-jährigen Polizisten verhängt worden. „Und zwar wegen dringenden Tatverdachts“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr. Der Verdächtige habe sich vor dem Richter der Aussage entschlagen.

„Er bestreitet nach wie vor die Tat“, erklärte Mayr. Der Verbleib der Goldbarren im Wert von 333.000 Euro, die die Bankangestellte bei sich gehabt haben soll, sei nach wie vor ungeklärt. Derzeit gebe es keinerlei Hinweise auf etwaige Mittäter. Die Ermittlungen liefen diesbezüglich noch.

Wie die Innsbrucker Staatsanwaltschaft gegenüber der Tiroler Tageszeitung am Mittwochvormittag bestätigte, werden die Untersuchungen nun von den Vorarlberger Ermittlungsbehörden weitergeführt.

„Nachdem der verdächtige Polizist in den Abendstunden des 19.3.2012 auf der Flucht gegen seine Kollegen eine Schusswaffe gerichtet hat, werden besondere Maßnahmen erforderlich, um von vorne herein jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden“, so Landespolizeikommandant Mag. Helmut Tomac. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Tiroler Polizei wollen damit keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, dass alles getan wird, um die Tatvorgänge restlos und über jeden Zweifel erhaben aufzuklären.

„Daher hat sich die Staatsanwaltschaft Innsbruck entschlossen, mit den weiteren Ermittlungen zum Mordfall das Landeskriminalamt Vorarlberg zu beauftragen. Die Geschehnisse rund um das Fluchtverhalten des verdächtigen Polizisten werden hingegen von Beamten des Landeskriminalamtes Kärnten unter Einbeziehung von Ermittlern des BAK geführt“, so die Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Brigitte Loderbauer.

Diese Vorgangsweise ist in Fällen eines tödlichen Schusswaffengebrauches durchaus üblich und gelangt in gegenständlichem Fall aufgrund der besonderen Umstände abgewandelt zur Anwendung. Durch den Einsatz von 16 externen Ermittlern wird nicht nur ein entsprechendes Ermittlungspotential eingesetzt, sondern alles getan um größtmögliche Objektivität und Transparenz unter Beweis zu stellen.

„Unsere Ermittler wurden durch die Bedrohung des Polizisten mit einer Schusswaffe zu Opfern. Es ist uns wichtig, jede Befangenheit – ob nach außen oder im späteren Verfahren – auszuschließen, daher haben wir in Besprechungen mit der Staatsanwaltschaft Ibk die Fallübernahmen vereinbart“, so Tomac.

Ermittler aus Vorarlberg sind bereits am Dienstagabend angereist und haben die Fallbearbeitung übernommen. (tt.com)