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Elsner scheiterte mit Befangenheitsantrag

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner ist mit seinem Befangenheitsantrag gegen den neuen Richter in der Causa Bawag, Christian Böhm, gescheitert. Elsner sah den Richter u.a. deshalb als befangen an, weil Böhm als Haftrichter Elsners Untersuchungshaft viermal verlängert hatte. Am Dienstag hat das Gericht dem Antrag nicht Folge gegeben, bestätigte Elsner-Anwalt Tassilo Wallentin einen „Österreich“-Bericht.

Laut dem Sprecher des Landesgerichts Wien ist dagegen kein Rechtsmittel zulässig. Damit sollte das Verfahren plangemäß Ende April starten.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine erneute Anklage Elsners verzichtet, da dieser schon im ersten BAWAG-Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden war. Die BAWAG will aber auf Elsners Stiftung zugreifen, wo er seine ausgezahlte Pensionsabfindung geparkt hat, und hat daher einen Strafantrag (Subsidiarantrag) gegen Elsner wegen Betrugs eingebracht.