Fahrverbot für überbreite Lkw auf der Brennerautobahn
Der Lkw-Verkehr muss damit über eine normale Mautspur abgewickelt werden. Ein Ausweichen auf die Brennerbundesstraße ist nicht möglich.
Innsbruck – Nach dem Lkw-Unglück bei der Hauptmautstelle Schönberg der Brennerautobahn (A13), bei dem am Montag ein deutscher Sattelzug von einer Betonmauer begraben wurde, hat die Verkehrsabteilung des Landes am Donnerstag ein Fahrverbot für überbreite Schwerfahrzeuge erlassen. Die sechs Meter breite „Go-Box-Spur“ müsse geschlossen bleiben, hieß es. In Richtung Norden sind überbreite Schwertransporte weiter möglich.
Der Lkw-Verkehr muss damit über eine normale Mautspur abgewickelt werden. Ein Ausweichen auf die Brennerbundesstraße (B182) sei „aus Sicherheitsgründen“ nicht möglich.
Geraten wurde, den Brenner und die A13 für derartige Transporte großräumig zu umfahren. Um den Verkehr an der Unglücksstelle auf der Mautstelle Schönberg in Richtung Süden möglichst flüssig zu halten, sollen speziell an den Wochenenden Organe der Mautaufsicht, zu Straßenaufsichtsorganen vereidigte Mitarbeiter der Asfinag und die Verkehrspolizei eine händische Verkehrsregelung vornehmen. Für den gesamten Mautplatz gilt - wie bereits bisher - eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, teilte das Land in einer Aussendung mit. (APA)