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Coups in Elektromärkte: Mitglieder der „Rammbock-Bande“ verurteilt

Drei Mitglieder der sogenannten „Rammbock-Bande“ standen am Donnerstag vor Gericht. Sie wurden zu unbedingten Haftstrafen verurteilt.

Innsbruck - Wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls im Rahmen einer kriminellen Organisation mussten sich heute drei Litauer vor Strafrichtern Nadja Obwieser am Landesgericht verantworten.

Die drei 20 bis 26 Jahre alten Angeklagten sollen laut Anklägerin Birgit Unterguggenberger Mitglieder jener kriminellen Vereinigung sein, die europaweit teils in Minuten Elektromärkte wie Media Markt oder Saturn gezielt geplündert haben.

Mit geklauten Autos als Rammbock drangen sie dabei gewaltsam in die Geschäfte ein. Allein im Jahr 2009 sollen die mutmaßlichen Täter an Coups in Innsbruck, Salzburg und Wels beteiligt gewesen sein. Einige Mitglieder und Komplizen der Organisation wurden bereits zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach einer internationaler Fahndung wurde das Trio geschnappt.

Der Erstangeklagte gab dabei unter anderem den versuchten Einbruch in den Innsbrucker Media Markt vor der Polizei schon zu, wollte bei Gericht darüberhinaus aber keine weiteren Angaben mehr machen. So auch der Drittangeklagte, der sich zum Einbruch über seinen Verteidiger Martin Dellasega zwar geständig zeigte, darüberhinaus aber keinerlei weitere Angaben machen wollte. Nicht einmal den Grund für seine Aussageverweigerung wollte der Litauer angeben.

Schon bei früheren Prozessen hatten andere angeklagte Mitglieder der Bande geschildert, dass sie aufgrund ihrer Aussagen fortan in Todesangst leben würden. Nach einer dieser Aussagen handelt es sich beim heutigen Drittangeklagten übrigens um ein führendes Mitglied der Organisation. Dies bestreitet sein Anwalt, der jeglichen Nachweis einer organisatorischen Struktur vermisst. Der Erstangeklagte schilderte, dass er von Litauen aus per Telefon zu den Taten angewiesen worden sei.

Der Zweitangeklagte hingegen beteuerte, dass dies alles ein großer Irrtum sei. Niemals habe er sich in Österreich aufgehalten und nun sei er als Angeklagter wohl Opfer einer Verwechslung.

Nach eingehender Beratung des Schöffensenats stand für das Gericht zweifellos fest, dass die leugnenden Angeklagten im Rahmen einer kriminalisierten Organisation gehandelt hatten. Sie wurden zu Strafen von einmal zweieinhalb und zweimal drei Jahren verurteilt. Das Faktum rund um den Einbruch im Innsbrucker Media Markt wurde eingestellt, da rein rechtlich ein Versuchsstadium des Einbruchs noch nicht erreicht war. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (fell)