Den Abriss verhindert

Mit einer Trennwand hat sich ein Ehepaar vor 25 Jahren ein Dachbodenabteil errichtet. Nun hätte die Wand abgerissen werden sollen. Der TT-Ombudsmann hat das verhindert.

Von Christian Willim

Innsbruck –Eigentlich ist der Dachboden des Innsbrucker Mietshauses, in dem Erika und Klaus W. leben, Allgemeinfläche. Doch vor knapp 25 Jahren bekamen die beiden, nachdem alle Parteien im Haus zugestimmt hatten, von der Neuen Heimat Tirol (NHT) die Erlaubnis, einen Teil des Dachbodens mit einer Mauer abzutrennen und privat zu nutzen – bis auf Widerruf. „Man hat uns mehrmals versichert, dass das nur schlagend wird, wenn der Dachboden ausgebaut wird – allerdings nur mündlich“, erinnert sich Erika W. Rund 50.000 Schilling hat das Ehepaar seinerzeit in den Umbau investiert. Eine Mauer wurde eingezogen, das Dach mit feuerfesten Materialien isoliert, neue Fenster wurden eingebaut. Aus heiterem Himmel haben die Pensionisten jedoch kürzlich von der NHT die Auflage bekommen, die Trennwand abzureißen. Termin: 21. März.

Es war also Feuer am Dach. Der Mieterschutzverband wurde eingeschaltet. Für Mirko Handler von der Landesstelle Tirol war die Sachlage eindeutig. „Das ist ein Willkürakt. Es wurde nicht einmal ein Grund genannt.“ Mehr Licht in die Angelegenheit konnte TT-Ombudsmann Hansjörg Jäger bringen. Nach Rücksprache mit Klaus Lugger, dem Chef der Neuen Heimat Tirol, stellte sich heraus: Eine Partei hatte sich offensichtlich über Lärmbelästigung, die vom Dachboden herrühren sollte, beschwert.

Doch Lugger nahm sich der Sache persönlich an und kam zu einem Lokalaugenschein. Eine Lösung war schnell gefunden. Das Pensionistenpaar versprach, einen Wäschetrockner vom Dachboden in die Wohnung zu verfrachten. „Unter der Voraussetzung, dass das Abteil nur noch als reiner Lagerraum genützt wird, haben wir den Abbruchbescheid zurückgezogen“, erklärte Lugger. Die 65-Jährigen können den Dachboden also weiter wie in den vergangenen 25 Jahren nützen.

So weit, so gut. Mirko Handler hätte jedoch gerne die seinerzeitige Vereinbarung überarbeitet gewusst. „Bleibt sie, wie sie ist, könnte im Prinzip jederzeit wieder ein Widerruf kommen.“ Darum wollte der Jurist die Vereinbarung um einen Passus ergänzen, wonach ein Widerruf nur bei Verstößen gegen die Auflagen oder bei sicherheits- oder bautechnischen Bedenken möglich ist. „Einem etwaigen Dachbodenausbau würde dadurch trotzdem nichts im Wege stehen, da die Schaffung von Wohnraum laut Gesetz übergeordnet ist.“ Darauf will sich Klaus Lugger jedoch nicht einlassen, verspricht aber: „Wir werden das Abteil sicher nicht aus reiner Willkür abreißen.“

Klaus und Erika W. sind vor allem froh, dass es zu einer gütlichen Einigung gekommen ist. „Wir haben ja viel Geld in den Umbau gesteckt und hoffen, dass alles so bleibt wie bisher.“ Wohler wäre ihnen allerdings schon, wenn die Rechtslage eindeutiger wäre. Der TT-Ombudsmann wird den Fall weiter im Auge behalten.