Causa Buwog

Kein Einblick in die Grasser-Akten: Vaduz-Urteil sorgt für Unverständnis

Karl-Heinz Grasser kann vorerst aufatmen. Wichtige Unterlagen aus Liechtenstein, die unerlaubte Geldflüsse an den ehemaligen Finanzminister belegen sollen, bleiben der österreichischen Justiz verwehrt. „Die Akten sind verfahrensrelevant“, so die Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Wien, Vaduz - In der Causa Buwog ist eine Anklage gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser in weitere Ferne gerückt. Für die Ermittlungen wichtige Dokumente aus Liechtenstein, die bei einer Hausdurchsuchung bei einem Wirtschaftstreuhänder von Grasser beschlagnahmten wurden, dürfen vorerst nicht an Österreich übergeben werden. Das hat das Fürstliche Obergericht in Vaduz entschieden. Das Gericht habe einer Beschwerde der Grasser-Anwälte gegen Beschlagnahme und Ausfolgung der Akten Folge geleistet.

Die Entscheidung des Obergerichts Vaduz werde die Ermittlungen verzögern, sagte Christian Pilnacek, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium, am Donnerstag. „Wir gehen davon aus, dass die globale Entscheidung, jeder Eingriff per se sei unzulässig, nicht halten wird“, sagte Pilnacek auch im Lichte der österreichischen Judikatur, die dies anders sehe. Pilnacek zufolge entscheide der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein in der Regel in ein bis zwei Monaten. Laut dem Sektionschef hatte das Vaduzer Landgericht in erster Instanz die Herausgabe der Akten noch als unbedenklich eingestuft.

Grasser-Anwalt bedauert Verzögerung

Grasser Anwalt Manfred Ainedter bedauerte die Verzögerungen in Liechtenstein. „Mein Mandant ist weder Partei des Verfahrens noch hat er einen Einfluss darauf“, sagte Ainedter. Außerdem könne Grasser den Wirtschaftstreuhänder von der Verschwiegenheitspflicht nicht entbinden, weil ja das Geld von der Schwiegermutter stamme, so Ainedter.

Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung Berufung angekündigt. Sie soll in den nächsten Tagen eingebracht werden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die beschlagnahmten Unterlagen befinden sich nach wie vor beim Fürstlichen Landgericht.

Das Vaduzer Obergericht begründet das Vorenthalten der Akten damit, dass ein Wirtschaftstreuhänder als Zeuge aufgrund der Verschwiegenheitspflicht ein Entschlagungsrecht hat und damit nicht gegen seine Klienten aussagen muss. Dies dürfen die Behörden nach Ansicht der Richter nicht umgehen, indem sie Akten beschlagnahmen, begründete das Berufungsgericht die Entscheidung.

„Akten sind verfahrensrelevant“

Auch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft stößt die Entscheidung auf wenig Gegenliebe. „Uns ist wichtig, die Ermittlungen so rasch wie möglich voranzubringen“, sagte deren Sprecher Martin UIrich auf Anfrage. Es gehe darum, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, dabei sei man aber auch „von externen Faktoren abhängig“. Die Akten seien verfahrensrelevant. Ob von der Herausgabe der Akten eine Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Causa Buwog steht oder fällt, wollten weder Pilnacek noch Ulrich kommentieren. Dass sei spekulativ, weil man den Inhalt der Akten nicht kenne, so Ulrich.

SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer fordert heute Ex-Finanzminister Grasser auf, mit der Justiz und dem U-Ausschuss zusammenzuarbeiten: „Wenn bei der Buwog-Privatisierung tatsächlich alles so ‚supersauber‘ gelaufen ist, wie das Grasser nicht müde wird zu betonen, soll er endlich die Unterlagen rausrücken“. Bisweilen wirke Grassers Umgang mit der Buwog-Causa eher „superheimlich“ und „superintransparent“. (APA)