In Frankreich muss ein Alko-Testgerät im Auto sein
Die Bestimmungen, was man in welchem Land im Auto mitführen muss, sind teilweise skurril. Die Franzosen erweitern den Regel-Dschungel nun.
Wien, Paris –Autofahrer aufgepasst: Mit 1. Juli 2012 muss jeder Auto- und Motorradfahrer in Frankreich ein Einweg-Alkotestgerät mitführen und dieses bei Verkehrskontrollen vorweisen. Laut ÖAMTC droht bei einem Verstoß ein Bußgeld in der Höhe von elf Euro, gestraft werden soll „angeblich erst ab November“, so der Club. Er empfiehlt jedoch, die neue Regelung bereits ab 1. Juli einzuhalten.
Europa ist damit um eine weitere Mitführpflicht reicher. Dabei stellten schon die bisherigen nationalen Regelungen für Autofahrer ein undurchschaubares Dickicht dar. „Wer mit dem Auto durch Europa fährt, muss 27 verschiedene Vorschriften studieren und seinen Kofferraum mit den unmöglichsten Dingen befüllen“, kritisierte Hubert Pirker, Verkehrssprecher der ÖVP im Europäischen Parlament, daher gestern nicht von ungefähr. Er hat jetzt eine Initiative zur Vereinheitlichung dieser Vorschriften gestartet.
Beim ÖAMTC rennt er damit offene Türen ein. „Diese nationalen Besonderheiten sind in einem Europa des freien Personenverkehrs ein Anachronismus“, meinte der Chefjurist des Clubs, Martin Hoffer. In Österreich reichen ein Warndreieck, ein Verbandskasten und eine Warnweste im Pkw. Motorradfahrer müssen nur ein Verbandspaket dabei haben.
Ein Blick in andere EU- und sonstige europäische -Länder zeigt jedoch: An skurrilen Bestimmungen mangelt es nicht. Diese reichen vom verpflichtenden Mitführen von Ersatzlampen, über Diebstahlschutz (Spanien) bis hin zu Beatmungsmasken. Letztere sind in Tschechien vorgeschrieben. Offiziell zwar nur für national angemeldete Kfz. „Uns wurde jedoch von Mitgliedern gemeldet, dass diese Beatmungsmaske bei einer Kontrolle in Tschechien von ihnen verlangt wurde“, erzählt Dagmar Halwachs von der ÖAMTC-Presseabteilung in Wien. Und selbst wenn Bestimmungen nur für im jeweiligen Land gemeldete Fahrzeuge gelten, kann es für ausländische Fahrer problematisch werden. Nämlich wenn sie in einem Mietauto unterwegs sind und das nicht entsprechend ausgerüstet ist.
Ersatzlampensets benötigt man in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Russland, Serbien und der Slowakei, wobei Xenon- oder LED-Leuchten ausgenommen sind. Ein Reservereifen muss in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Spanien an Bord sein. Ist dieser serienmäßig nicht vorhanden, muss man ein Reparaturset oder Reparaturspray mitführen.
Darüber hinaus gibt es noch Regelungen für Feuerlöscher, ein zweites Warndreieck, Abschleppseile und vieles mehr. Bei Reisen über die Grenze hinaus empfiehlt es sich daher, sich über die jeweiligen Ländervorschriften zu informieren, um bei Kontrollen unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Einen Überblick im Internet bietet die Seite www.oeamtc.at/laenderinfo. (TT, APA)