OLG-Urteil

Tiroler AK: BAWAG-Klauseln zur Zinsberechnung rechtswidrig

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien sind die beiden bekämpften Klauseln rechtlich unzulässig. Die Arbeiterkammer sieht sich durch das Urteil bestätigt.

Innsbruck - Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) sieht sich durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien im Rechtsstreit mit der BAWAG PSK im Zusammenhang mit Klauseln zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern bestätigt. Das OLG teile die Rechtsmeinung des Handelsgerichts als erster Instanz, derzufolge beide bekämpften Klauseln als rechtlich unzulässig eingestuft wurden, hieß es am Freitag in einer Aussendung.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der BAWAG PSK wurde die Möglichkeit einer ordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingeräumt.

Eine der Bedingungen für Kapitalsparbücher habe vorgesehen, dass Sparer nur für volle Monate Zinsen bekommen würden. Laut Gesetz müssten Zinsen jedoch ab dem ersten Tag verrechnet werden - unter der Voraussetzung, dass das Geld zumindest 14 Tage nach Einzahlung nicht abgehoben werde. Die Sparbuchklauseln der BAWAG PSK sehen hingegen nur für volle Monate Zinsen vor. Kunden die ihr Geld beispielsweise nach 25 Tagen abheben, fielen um die Zinsen um.

Zudem würden bei einer vorzeitigen Abhebung von Kapitalsparbüchern die Zinsen nach einer bestimmten Tabelle verrechnet. Diese decke sich aber nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Vorschusszinsen, die nur 0,1 Prozent vom vorzeitig behobenen Betrag pro vollem Monat nicht eingehaltener Bindungsdauer vorsehen würden. Nach der Verrechnungsart der BAWAG PSK erhielten Kunden in vielen Fällen weniger als nach der gesetzlichen Bestimmung.

Die AK Tirol habe im Mai des vergangenen Jahres bei zwölf Geldinstituten eine anonyme Erhebung durchgeführt. Lediglich drei der Getesteten seien damals nach der gesetzlichen Regelung über Vorschusszinsen vorgegangen. Weil die BAWAG PSK keine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben habe, nachdem die AK Tirol den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt habe, die Bank für ihre benachteiligenden Bedingungen abzumahnen, wurde eine Verbandsklage eingebracht. (APA)