Insiderprozess: Acht Freisprüche, drei „Bierbarone“ verurteilt
Wegen Insiderhandels wurden drei der elf angeklagten Bierbarone für schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt.
Wien - Die zweite Auflage des Prozesses gegen elf frühere Bierbarone bzw. deren Angehörige ist am Freitag nach nur fünf Verhandlungstagen mit Schuldsprüchen für drei der Angeklagten zu Ende gegangen. Richter Georg Olschak hat Nikolaus Kretz, Sohn des früheren Brau-Union-Vorstandes Fritz Kretz, sowie Ex-BBAG-Aufsichtsrat Wilhelm Mathes und Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat Christian Atzwanger wegen Insiderhandels schuldig gesprochen und zu Geldstrafen sowie zur Abschöpfung der Bereicherung verurteilt. Für die restlichen noch verbliebenen acht Angeklagten gab es Freisprüche. Bereits zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Paul Kretz zurückgezogen.
Sowohl die Verteidiger der Verurteilten als auch Staatsanwalt Bernhard Löw und die Vertreterin der Finanzmarktaufsicht (FMA), Ingrid Wilfing, legten gegen die Urteile Berufung ein. Staatsanwalt und FMA beriefen nicht nur gegen das Urteil gegen Nikolaus Kretz, sondern auch gegen die Freisprüche für Christian Beurle sowie dessen Söhne Ludwig und Stefan Beurle. Keine Einwände gab es dagegen gegen die Freisprüche für Karl Büche und dessen Ehefrau Ulrike und Schwiegertochter Astrid, Heinz-Peter Mathes und die Ehefrau von Christian Atzwanger, Irene.
Nikolaus Kretz wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 360 Tagsätzen zu je 150 Euro, also insgesamt 54.000 Euro verurteilt, Wilhelm Mathes fasste eine Geldstrafe von 200 Tagsätzen zu je 180 Euro, also 36.000 Euro aus, und Christian Atzwanger wurde zu 180 Tagsätzen zu je 100 Euro, in Summe somit 18.000 Euro verurteilt. Im Nichteinbringungsfall werden Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe der Hälfte der Anzahl der Tagsätze fällig. Außerdem wird die aufgrund der Aktiendeals eingetretene Bereicherung abgeschöpft.
Die Abschöpfung ist aber im Falle der von Nikolaus Kretz für die TBL-Liegenschaftsverwaltungs AG erworbenen Aktien nicht mehr möglich, da diese bereits liquidiert und gelöscht worden sei, sagte Staatsanwalt Löw. Auf die TBL entfiel ein Gewinn von rund 950.000 Euro, privat streifte Kretz rund 200.000 Euro Gewinn ein.
Am fünften Verhandlungstag wurden die letzten vier Beschuldigten - Ulrike Büche und deren Schwiegertochter Astrid, sowie Heinz-Peter Mathes und Irene Atzwanger einvernommen. Alle betonten, sich bei ihren Aktienkäufen nicht auf Insiderinformationen gestützt zu haben. Auf die geplante Einvernahme von 17 Zeugen wurde anschließend verzichtet.
Richter Olschak betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es teilweise für eine strafrechtliche Verurteilung zu wenige Indizien gegeben habe. Hinsichtlich der Familie Beurle zeigte er sich überzeugt, dass diese ihre Aktienkäufe auf jeden Fall durchgeführt hätte, auch ohne Insiderinformationen. Ihnen sei es bei ihren Aktienkäufen einzig und allein um die Haltung des Vorsprunges bezüglich der Anteile gegenüber anderen Kernaktionären gegangen. Wilhelm Mathes beurteilte der Richter als Primärinsider. Als strafmindernd habe er die lange Verfahrensdauer, als erschwerend die wiederholten Käufe berücksichtigt.
In einem ersten Rechtsgang 2007 waren die Angeklagten großteils vom Vorwurf freigesprochen worden, im Zusammenhang mit dem im Jahr 2003 erfolgten Verkauf der BBAG/Brau Union an den niederländischen Heineken-Konzern Insiderinformationen missbraucht und sich unrechtmäßig bereichert zu haben. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob bei elf Personen die Freisprüche auf, eine ihnen in weiterer Folge angebotene Diversion scheiterte an den Einwänden von OLG und FMA. (APA)