Kompromiss für die Bezirksgerichte
Die Zuständigkeit der Bezirksgerichte wird langsamer ausgeweitet als geplant.
Wien –Die Streitwertgrenze soll nicht sofort, sondern bis 2016 gestaffelt angehoben werden. Im Entwurf von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) war vorgesehen, die Streitwertgrenze, ab der Bezirksgerichte in Zivilrechtssachen zuständig sind, ab 1. Juli 2012 von 10.000 auf 25.000 Euro zu erhöhen. Die Standesvertreter kritisierten scharf, dass eine Maßnahme mit so unabsehbaren Folgen „überfallsartig“ im Sparpaket versteckt worden sei. ÖRAK-Präsident Rupert Wolff befürchtete einen „Super-GAU in der Rechtsprechung“.
In Verhandlungen fanden die Standesvertreter und Karl einen Kompromiss: Die Streitwertgrenze wird mit 1. Jänner 2013 auf 15.000 Euro, 2015 auf 20.000 und erst 2016 auf 25.000 Euro angehoben. Das sei „vernünftig und verantwortungsbewusst“, ist der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, jetzt zufrieden. Denn die erste Stufe liege nur knapp über der Inflationsanpassung – und in den zwei Jahren bis zur nächsten Erhöhung könne man die Auswirkungen seriös analysieren.
SPÖ-Justizsprecher Jarolim – ein Rechtsanwalt – wird im Parlament zwar zustimmen. Aber für sinnvoll erachtet er den Kompromiss nicht. „Eine so massive Anhebung ist nicht zielführend“, kritisierte er. Angebracht wären jetzt 15.000 Euro und allenfalls in drei Jahren 20.000 Euro.
Rechtsanwälte-Präsident Wolff nennt zwar die Anhebung auf 15.000 Euro verkraftbar. Er hält aber nichts davon, jetzt schon zwei weitere Stufen im Gesetz festzuschreiben. Denn gleichzeitig müssten die Bezirksgerichte ja auch die „zweite Baustelle“, die Zusammenlegung zu größeren Einheiten, verkraften.
Auf der zweiten „Baustelle“ herrscht noch voller Betrieb. Nach einer ersten Gesprächsrunde mit den Landeshauptleuten ist klar, dass die Ministerin ihre „Idealvorstellung“, die 141 Standorte auf 68 zu konzentrieren, nicht wird umsetzen können. Es folgt eine zweite Gesprächsrunde. (APA)