Unklarheiten in Aussagen führten zu Freispruch eines 47-Jährigen
Einem 47-jährigen Türken aus dem Unterland wurde unter anderem Vergewaltigung seiner Ehefrau vorgeworfen. Wegen Unklarheiten in den Aussagen seiner Ehefrau wurde der Mann von allen Vorwürfen freigesprochen.
Innsbruck – Ein im Unterland lebender Türke wurde am Montag am Landesgericht Innsbruck von allen Vorwürfen freigesprochen. Ihm wurde eine wahre Deliktskette vorgeworfen. So war der 47-Jährige der Vergewaltigung an seiner Ehefrau, der Körperverletzung, der schweren Nötigung, der gefährlichen Drohung, des Quälens Unmündiger und der Freiheitsentziehung angeklagt.
Der Familienvater soll seine Angehörigen derart drangsaliert haben, dass seine Frau vor ihm im Jahr 2008 in die Türkei geflüchtet war. Dorthin sei er seiner Familie aber gefolgt und kam dabei mit seinem Schwiegervater derart in Streit, dass er diesem einen Nasenbeinbruch zufügte. Dafür wurde der Angeklagte in der Türkei bereits rechtskräftig verurteilt.
Freispruch von allen Vorwürfen
Ein Gutachten, wonach eine von einem Sohn gemachte Verletzung nicht von einem Stockhieb stammte, sonder vom Umknicken des Fußes, und weitere Unklarheiten in den Aussagen der mittlerweile in der Türkei lebenden Ehefrau und ihrer Kinder, führten zu einem Freispruch des Türken von allen Vorwürfen.
Richter Markus Neyr äußerte in seiner Urteilsverkündung, dass manche der Zeugen keinen guten Eindruck gemacht hätten. Auch könne das Zerwürfnis zu einem der Söhne nicht so tief sein, da sich der Freigesprochene nicht wegen der am Montag verhandelten Fakten, sondern wegen des Verdachts des Einbruchsdiebstahls mit einem seiner Söhne derzeit in U-Haft befindet. (fell)
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