47-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht
Der Prozess wegen Mordversuchs muss mit neuen Geschworenen nun komplett neu verhandelt werden.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Im August 2010 ereignete sich in Absam eine der brutalsten Familienstreitigkeiten seit Jahren. Es war kurz vor 21 Uhr, als ein 47-Jähriger beim elterlichen Wohnhaus im Dorfzentrum eintraf, in dem damals seine Schwester und seine Mutter gelebt hatten. Der beliebte Krankenpfleger holte darauf einen 500 Gramm schweren Hammer und eine 90 Zentimeter lange Säge aus dem Schuppen und schlich trotz bereits verhängten Betretungsverbotes leise auf Socken über die Stiegen zur Wohnung der Schwester. Eine dort gerade stattfindende Party mit Jugendlichen wurde darauf durch Schreie jäh unterbrochen. Danach folgten Schläge mit Hammer und Säge auf den Kopf der Schwester, die diese nur durch Glück und schwerste Operationen überlebte.
Die seit 15 Jahren andauernde Alkoholkrankheit der Schwester hatte den Pfleger scheinbar aus der emotionalen Bahn geworfen. Traktierte sie ihn und seine Frau doch mit Unterstellungen sexueller Art und lebte im Elternhaus ihre Alkoholsucht derartig aus, dass auch die 73-jährige Mutter verängstigt in die Steiermark flüchtete.
Weitere massive Drohungen gegen die Rentnerin und die laute Party brachten das Fass für den Sohn zum Überlaufen: „Ich wollte für Ruhe im Haus sorgen und die Gäste an die Luft setzen. Töten wollte ich meine Schwester aber doch nie“, schluchzte der 47-Jährige letzten September im Schwurgerichtssaal. Lebenslange Haft drohte ihm wegen angeklagten Mordversuchs. Gerichtspsychiater Reinhard Haller bezeichnete den Gemütszustand bei der Bluttat als „ein Fass an gekränkten Emotionen mit zwei Promille Alkohol im Blut“.
Die Geschworenen stellten darauf auch eine Hauptfrage nach Totschlag statt Mordversuchs und verhängten auch tatsächlich wegen des gelinderen Verbrechen des Totschlags fünf Jahre Haft.
Schon bei der Fragestellung legte Staatsanwalt Thomas Willam allerdings sein Veto ein, da er der Tat keine – wie vom Strafgesetzbuch geforderte – „allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung“ zugrunde liegen sah. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dem Tiroler Staatsanwalt jetzt an und gab Willam Recht, da die Hauptfrage nach Totschlag für den OGH durch die Beweisergebnisse nicht einmal indiziert war: „Es lag eine zwar heftige Gemütsbewegung vor, aber sie war nicht allgemein begreiflich. Begreiflich ist eine solche nur, wenn sich auch ein Durchschnittsmensch vorstellen kann, in einen solchen psychischen Ausnahmezustand zu geraten.“
Zum ersten Mal seit Jahren wurde daher ein Wahrspruch von Innsbrucker Geschworenen vom Höchstgericht wieder aufgehoben. Der Prozess wegen Mordversuchs muss mit neuen Geschworenen nun komplett neu verhandelt werden.
Prozess neu aufgerollt
Unter Anwesenheit aller Zeugen und Sachverständiger des ersten Prozesses im Herbst wurde der Fall um den angeklagten versuchten Mord an der Schwester am Dienstag neu aufgerollt. Staatsanwalt Thomas Willam, der mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen von den damaligen Geschworenen festgestellten Totschlag beim Obersten Gerichtshof erfolgreich war, führte erneut die Anklage. Vor den Geschworenen betonte er, dass ihm der als beliebter Pfleger bekannte Angeklagte beileibe nicht unsympathisch sei, er aber eben in einem sehr schmalen Zeitfenster seines Lebens eine furchtbare Tat begangen hat. Auch die Geschworenen hätten sich bei der Beurteilung der Attacke mit Hammer und Säge nicht nach Sympathie sonder rein nach den Fakten zu richten. Demnach könne man nach den Feststellungen des Obersten Gerichtshof ein Totschlag nicht mehr zur prüfenden Frage erheben.
Verteidiger Albert Heiss konterte, dass das letzte Schwurgericht sich 8:0 gegen einen Mordversuch ausgesprochen hatte und auch noch die viel gelinderen Delikte der absichtlich schweren Körperverletzung und der schweren Körperverletzung mit erheblichen Folgen zur Beurteilung der Tat herangezogen hatten. Heiss: „Diese Tat war kein Mordversuch, sondern eine Explosion.“ Damit spielte der Anwalt erneut auf „jahrelangen Terror“ der alkoholkranken Schwester an. Diese befindet sich laut Opfervertreter und Anwalt Lucas Lorenz derzeit auf Therapie, um sich von ihren schweren Verletzungen zu erholen.
15.000 Euro an Schmerzensgeld hat ihr Bruder bislang geleistet. Am Dienstag wird das komplette Prozessprogramm des Erstprozesses mitsamt Tatrekonstruktion und Videoeinvernahme wiederholt. Kommt es noch heute zu einem Urteil, dann in den den späten Abendstunden.
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