Zu Tode geprügelt

Cain-Prozess - Mordprozess beginnt in zwei Tagen

Der Angeklagte, damals Lebensgefährte von Cains Mutter, und sein Pflichtverteidiger Edgar Veith bestreiten eine Tötungsabsicht.

Bregenz – In zwei Tagen beginnt am Landesgericht Feldkirch der langerwartete Mordprozess gegen den 27-jährigen Milosav M., der am 8. Jänner 2011 in Bregenz den dreijährigen Cain zu Tode geprügelt haben soll. Der Angeklagte, damals Lebensgefährte von Cains Mutter, und sein Pflichtverteidiger Edgar Veith bestreiten eine Tötungsabsicht. Staatsanwalt Wilfried Siegele geht von einem zumindest bedingten Vorsatz des wegen Gewaltdelikten amtsbekannten Mannes aus. Der Prozess unter Vorsitz von Richter Norbert Melter beginnt am Freitag um 8.30 Uhr.

Milosav M., damals 25 Jahre alt und Frühpensionist, hatte am 8. Jänner 2011 in der Wohnung auf den kleinen Cain und den sechsjährigen Bruder aufgepasst, während die Mutter bei der Arbeit war. Gegen 19.20 Uhr ging ein Notruf bei den Rettungskräften ein, der Bub sei über eine Treppe gestürzt und atme nicht mehr. Das Notarzt-Team fand ein regloses Kind vor, Reanimationsversuche blieben erfolglos. Der tatverdächtige M. flüchtete vor Eintreffen der Polizei und wurde wenige Tage später in der Schweiz verhaftet.

Der Angeklagte soll den Dreijährigen am 7. Jänner 2011 mit einem Besenstiel aus Aluminium geschlagen haben, weil der Bub verbotenerweise ein Joghurt aus dem Kühlschrank nahm. Wegen einer Kleinigkeit attackierte er den Buben tags darauf erneut auf diese Weise, anschließend brach Cain offenbar zusammen. Er sei mit der Situation überfordert gewesen und habe lediglich erreichen wollen, „dass Cain brav ist“, begründete der Angeklagte laut Medienberichten seine Handlungen. Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte in seinem Obduktionsgutachten fest, dass das Kind „durch Schläge schwerst misshandelt“ wurde und an diesen Verletzungen starb. Solche Verletzungen sehe man sonst nur bei Fußgänger-Pkw-Kollisionen.

Unter Berufung auf ein Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller wird die Staatsanwaltschaft auch die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen. Demnach soll Milosav M. an einer schweren Persönlichkeitsstörung leiden, aber zurechnungsfähig sein. Verteidiger Veith betonte bereits mehrfach, dass aus seiner Sicht der Tatbestand des Mordes nicht erfüllt wurde, er dürfte demnach auf ein mit einer geringeren Strafe bedrohtes Tötungsdelikt plädieren, etwa absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Auf Mord steht eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslange Haft. Der für den Tatbestand des Mordes nötige Vorsatz ist laut Strafgesetz ist bereits dann gegeben, wenn der Beschuldigte den Tod des Kindes „ernstlich für möglich“ gehalten und sich damit abgefunden hätte. (APA)