„Richter war zu eigenmächtig!“
Auch die Tiroler Anklagebehörde befindet sich mittlerweile im Strudel des Kampusch-Falls. Eine Mail aus dem Justizministerium beleuchtet nun die Kluft innerhalb der Justiz.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Wien –Seit Beginn des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Fall Kampusch sind alle Ermittlungsschritte ein offenes Buch. Auch interne Aufzeichnungen der Staatsanwälte (Tagebücher) liegen den Ausschussmitgliedern vor. Daraus spülte es jetzt im Zuge der kritischen Justizdiskussion eine brisante Mail hervor, die letzten Juli von Christian Pilnacek, Sektionschef des Justizministeriums, an Kurt Spitzer, Leitender Oberstaatsanwalt für Tirol und Vorarlberg, ging.
Darin hieß es zur Übertragung der Ermittlungen gegen fünf einstige Staatsanwälte im Entführungsfall Kampusch an einen unabhängigen Innsbrucker Ermittlungsrichter durch Spitzer: „Lieber Kurt! Der Richter darf die Verfolgung nicht an sich reißen. Meint er, in weiterer Richtung ermitteln zu müssen, bedarf es der Information der Staatsanwaltschaft, die darüber zu entscheiden hat. Herzlichen Gruß.“ Die Mail Pilnaceks gab Spitzer dann postwendend an Brigitte Loderbauer, Leitende Innsbrucker Staatsanwältin, weiter. Demnach sei die Angelegenheit äußerst dringend. Der Richter habe nicht die Aufgabe, Verdachtsgründe aufzubereiten und die Beschuldigten darüber zu verständigen. Fortan sei über weitere Beweisaufnahmen des Richters und aus welchen Gründen diese weiter für notwendig erachtet werden laufend zu informieren.
Was hier nach einer politischen Weisungskette im Fall Kampusch von ganz oben nach unten aussieht, will Spitzer jedoch nicht so verstanden haben. „Es gab zu Kampusch keinerlei inhaltliche Weisungen seitens des Ministeriums. Ich selbst habe zusätzlich verfügt, dass alle Ermittlungsschritte durch einen unabhängigen Richter geführt werden, um jeden Anschein einer Befangenheit zu vermeiden“, erklärte Spitzer.
Erstmals sei so etwas in Österreich wegen eines Falls von öffentlichem Interesse gemacht worden. Trotz gesetzlich festgelegter Leitung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft habe der Richter jedoch später ohne Antrag und Information selbstständige Ermittlungsschritte, wie Einvernahmen, gesetzt: „Das war zu eigenmächtig.“
Auch die Einvernahme von Ex-OGH-Präsident Johann Rzeszut (Anhänger der Kampusch-Mehrtäter-Theorie) sei so „nicht üblich“ gewesen, bemängelte Spitzer. Rzeszut habe seine Aussagen „ungeprüft“ in ein Diktafon sprechen können. „Das hat mich gestört. Jeder Zeuge soll gleich behandelt werden. Es dürfen keine unterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden. Auch dürfe ein Ermittlungsrichter keine Verfahrensdetails an die Öffentlichkeit preisgeben“, meinte Spitzer gestern gegenüber der TT.
Wie weit nun die Befugnisse eines beauftragten Richters wirklich reichen, das sei justizintern aufgrund fehlender Praxis eben per Mail diskutiert worden. „Das Justizministerium hat den Gesetzestext aber sicher restriktiver ausgelegt als ich. Von inhaltlicher Beeinflussung aber keine Spur“, bekräftigte Spitzer.
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