Nach Brandanschlag: Freispruch für die HWC-Chefin
Nach dem Großbrand am Bozner Platz beschuldigte der Brandstifter seine Chefin der Anstiftung. Die Unternehmerin wurde nun freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Von Reinhard Fellner
I nnsbruck – Ihre unternehmerische Tätigkeit hatte einer Tirolerin wenig Glück eingebracht. Einst mit der innovativen Idee von Wasser- und Luftkeimanalysen gestartet, wollte sich geschäftlicher Erfolg einfach nicht einstellen.
Noch bevor die nun insolvente Firma HWC aber in Konkurs oder an einen Investor ging, brannte die Firmenzentrale im obersten Stock des Uniqa-Gebäudes am Bozner Platz im November 2010 aus. Ermittlungen deuteten nach Explosionen auf Brandstiftung. Wenig später wurde ein dazu geständiger HWC-Techniker zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Für dessen Chefin hatte dies einen bitteren Beigeschmack: Behauptete der einstige Häftling doch seither immer wieder gleichlautend, dass er von der finanziell unter Druck stehenden Unternehmerin dazu angestiftet worden war. Zehn Jahre Gefängnis hätten der Frau, die sich des Haftentlassenen einst angenommen hatte, dafür gedroht.
Gestern am Landesgericht blieb der Belastungszeuge aber eine nachvollziehbare Schilderung der behaupteten Anstiftung schuldig. Die Behauptung, der Ex-Chefin sei es im Wesentlichen darum gegangen, dass durch den Brand alte Geschäftsunterlagen vor Einstieg des Firmensanierers vernichtet werden sollten, reichte dem Schöffensenat unter Führung von Theresa Giner jedenfalls nicht aus.
Verteidiger Hermann Holzmann drückte es drastisch aus: „Meine Mandantin ging wegen dieser Aussagen durch die Hölle. Der Brandleger ist als Belastungszeuge jedoch letztlich die personifizierte Unglaubwürdigkeit!“
Der Senat fällte darauf mit einem Votum von 2:1 einen Freispruch im Zweifel (nicht rechtskräftig), da „die Aussagen des Zeugen die Anstiftung nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen“. Vor allem drei Punkte sprachen für die leugnende Verantwortung der Frau: Hatte der erhoffte Investor und Sanierer doch schon einen Notariatsakt zum Einstieg in die Firma errichtet und bereits 25.000 Euro auf ein Treuhandkonto überwiesen. Zusätzlich war die Firma für so einen Brand unterversichert.
Den letzten lieferte die Freigesprochene selbst: „Für so etwas hätte ich doch niemals das Leben meiner Kinder riskiert!“ Die befanden sich während der Brandlegung nämlich ein Stockwerk höher.
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